Bundesrat will Wind- Ausschreibungen ändern

Solarthemen 500. Um die erwartete Ausbaulücke bei Windenergieanlagen ab 2019 zu mindern, hat der Bundesrat einen Gesetzentwurf zur Änderung des EEG beschlossen, der nun in den Bundes­tag eingebracht wird.

Wenn der Bundestag der Länderinitiative folgt, blieben die Sonderregelungen für Bürgerenergiegesellschaften bei sämtlichen Ausschreibungen bis Mitte 2019 im Wesentlichen ausgesetzt und das Ausschreibungsvolumen im Jahr 2018 würde um 1400 Megawatt erhöht. Konkret sollen zu den Ausschreibungsterminen am 1. August 1150 Megawatt und am 1. Oktober 1650 Megawatt statt jeweils 700 Megawatt ausgeschrieben werden. Die Privilegien für Bürgerwindenergie waren vom Bundestag bereits für die ersten beiden Ausschreibungsrunden im Jahr 2018 weitgehend ausgesetzt worden. Diese Regelung soll nun verlängert werden, so dass in allen Ausschreibungsrunden einschließlich des ersten Halbjahrs 2019 Gebote nur dann zugelassen werden, wenn für ein Projekt bereits eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung vorliegt. Außerdem soll für den Gebotstermin 1. August 2018 die Realisierungsfrist auf 21 Monate verkürzt werden, so dass die in diesem Termin bezuschlagten Projekte spätestens Anfang 2020 gebaut werden. Die Bundesregierung hat nun 6 Wochen Zeit für eine Stellungnahme, bevor die Texte dem Bundestag zur Entscheidung vorgelegt werden. Die Bundesratsinitiative wurde mit einem Antrag aus dem CDU/FDP-regierten Nordrhein-Westfalen angestoßen und hat nach einer breiten Zustimmung auch aus rot und grün mitregierten Ländern gute Chancen auf Realisierung im Bundestag. Zumal in dem zwischen CDU/CSU und SPD ausgehandelten Koalitionsvertrag bereits ähnliche Pläne formuliert werden. Wegen der verzögerten Regierungsbildung geht die Gesetzgebung derzeit alternative verfassungsmäßig vorgesehene Wege. Für Chronisten interessant: Die über den im EEG derzeit festgelegten Ausbaupfad hinausgehenden 1400 MW des Jahres 2018 sollen laut Gesetzentwurf ab dem Jahr 2023 in Schritten von 200 MW pro Quartal vom Ausschreibungsvolumen wieder abgezogen werden. Weiterverhandelt wird im Bundesrat ein Antrag Niedersachsens, der über den beschlossenen Gesetzentwurf hinausgeht. Demnach würden in diesem Jahr 2000 MW statt 1400 MW zusätzlich versteigert und die Bürgerenergieprivilegien würden ein halbes Jahr länger bis Ende 2019 ausgesetzt bleiben. Text: Guido Bröer    

Beliebte Artikel

Schließen