KfW ändert Förderung für Kommunen

Solarthemen 500. Im KfW-Programm „IKK – Energieeffizient Bauen und Sanieren“ für energiesparende Nichtwohngebäude von Kommunen und Gemeindeverbänden treten ab dem 17. April 2018 einige Programmänderungen in Kraft.

Ab diesem Zeitpunkt ist eine Antragstellung im IKK-Programm grundsätzlich nur noch vor Vorhabensbeginn möglich. Eine Übergangsfrist gilt für Anträge, die bis zum 30. Juni 2018 bei der KfW eingehen. Dies soll die Mitfinanzierung von Bauabschnitten ermöglichen, die von Kommunen im Jahr 2018 begonnen wurden. Zudem gilt ab dem 17. April 2018 ein Förderhöchstbetrag von 25 Millionen Euro pro Vorhaben, der allerdings in Einzelfällen überschritten werden kann. Ob Erweiterungsbauten als Sanierung oder Neubau eingestuft werden, entscheidet sich künftig nach der Nettogrundfläche der Erweiterung: Bei einer Bestandserweiterung um maximal 50 m² kann die Erweiterung als Sanierung gefördert werden. Bei einem Anbau von mehr als 50 m² wird sie als Neubau gefördert. Mit „beihilferechtlichen Gründen“ erklärt die KfW, dass eine Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen im IKK-Programm auf Anlagen beschränkt ist, die Strom ausschließlich für den Eigenbedarf erzeugen. Text: Guido Bröer    

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