SFV: Wichtige Termine für PV-Anlagenbetreiber

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Der Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV) weist PV-Anlagenbetreiber auf drei wichtige Melde-Termine hin. Außerdem auf eine Meldepflicht bei der Bundesnetzagentur.

Es geht um folgende Meldepflichten, die bis zum 28.2. bzw. 31.5. des Jahres erbracht werden müssen:
1. Abrechnung der erzeugten Strommenge:
– bis zum 28. Februar: Meldung der eingespeisten Strommengen zur Endabrechnung 2017
– bis zum 28. Februar: Meldung der eigenverbrauchten Strommengen mit Vergütungsanspruch (für Anlagen mit Eigenverbrauch, Inbetriebnahme zwischen 1.1.2009 – 31.3.2012)
2. Abrechnung der EEG-Umlage 2017:
– bis zum 28. Februar: Eigenversorgung – Meldung an den zuständigen Netzbetreiber – bis zum 31. Mai: Belieferung Dritter – Meldung der gelieferten Strommengen an den Übertragungsnetzbetreiber
3. Meldung zur Stromsteuerbefreiung bei kaufmännisch-bilanzieller Durchleitung bis zum 28. Februar beim zuständigen Netzbetreiber:
Siehe § 71 EEG 2017: „Anlagenbetreiber müssen dem Netzbetreiber mitteilen, wenn und in welchem Umfang im vorangegangenen Kalenderjahr für den in der Anlage erzeugten und durch ein Netz durchgeleiteten Strom […]
a) eine Stromsteuerbefreiung vorgelegen hat, und den Netzbetreiber über entsprechende Änderungen informieren, […]"
4. Information zur Meldepflicht bei der Bundesnetzagentur:
Die Bundesnetzagentur weist „Eigenversorger und sonstige selbst erzeugende Letztverbraucher“ auf ihrer Internetseite darauf hin, dass eigenverbrauchter Strom für das Abrechnungsjahr 2017 nur noch auf Verlangen bei der Bundesnetzagentur gemeldet werden muss, siehe hier.
Die Angaben des SFV sind ohne Gewähr.

28.02.2018 | Quelle: SFV | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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