Streit um Photovoltaik-Mietmodell

Solarthemen. Die MEP Werke GmbH konnte in den vergangenen Jahren mit ihrem PV-Mietmodell laut eigener Aussage Tausende von Kunden gewinnen. Doch jetzt kritisiert die Verbraucherzentrale NRW die für Mieter ungünstigen Bedingungen.

Die Verbraucherzentrale NRW mahnte MEP jetzt ab, nachdem sich viele Verbraucher über das Unternehmen beschwert hatten. Das Hauptproblem sind Verzögerungen beim Anschluss der Anlagen. Die damit verbundenen finanziellen Lasten wälzt MEP auf die Kunden ab. Sie müssen spätestens zwei Monate nach Installation der Anlage eine Miete zahlen, auch wenn sie diese noch gar nicht nutzen können. Dies ist erst möglich, wenn der Zähler getauscht wurde und der Netzanschluss erfolgte. Hier geht MEP selbst von einer Frist von in der Regel 8 bis 12 Wochen aus. Doch diese wird seit einiger Zeit häufig deutlich überschritten. Verbraucherschützer kritisieren AGB Die AGB von MEP benachteiligten die Kunden, erklärt Udo Sieverding, Leiter des Bereichs Energie der Verbraucherzentrale NRW. Sie seien nicht eindeutig genug. Daher werde der Anbieter nun abgemahnt. Eine Miete sollte erst dann gezahlt werden müssen, wenn die Anlage nutzbar sei. „Letztlich soll es nicht das Problem des Kunden sein, wenn der Zählertausch sich verzögert”, sagt Konstantin Strasser, Geschäftsführer von MEP und deren Mutterfirma Strasser Capital GmbH. Er räumt Verzögerungen ein. MEP arbeite bereits seit mehreren Monaten an einer flexibleren Ge­stal­tung des Mietbeginns. Dies sei aber „wegen der zugrunde liegenden Finanzierungsstruktur nicht ohne Weiteres möglich”. „MEP wirbt wörtlich mit einem ‚Rundum-sorglos Miet-Paket‘ und verspricht Begleitung von der Montage bis zum Betrieb”, sagt Sieverding. Doch die Firma lasse ihre Kunden im Stich. Darüber hinaus hält die Verbraucherzentrale den Mietpreis für zu hoch. Im Vergleich mit anderen Angeboten mit ähnlichem Service-Umfang sei die monatliche Miete pro Kilowatt Anlagenleistung sehr teuer, so Sieverding. Um das Angebot trotzdem als wirtschaftlich darzustellen, setze MEP hohe künftige Strompreissteigerungen an, die durch keine seriöse Prognose gedeckt seien. Wirtschaftlichkeit ist Frage der Prognose MEP wendet ein, ihre Strompreisprognose folge dem Trend seit 2004. Da habe der Preis bei 17,69 ct/kWh gelegen, jetzt seien es 28,68 ct. MEP gehe daher von einer durchschnittlichen jährlichen Steigerung von 4 bis 6 Prozent aus. In den vergangenen fünf Jahren lag die Steigerung jedoch nur bei durchschnittlich 0,3 Prozent. Die Verbraucherzentrale sorgt sich auch um eine Diskreditierung der Photovoltaik, die mit Angeboten wie denen von MEP verbunden sein könnte. Andere Mietangebote und vor allem der Kauf von PV-Anlagen zeigen jedoch, dass sich Solarstrom für Verbraucher lohnt. Text: Andreas Witt Foto: MEP

Beliebte Artikel

Schließen