Wie weiter mit der Bürgerwind-Förderung?

Solarthemen. Die Fraktion Die Linke hat im Bundestag ei­nen Antrag gestellt, nach dem im EEG Windparks bis zu 18 MW von Ausschreibungen ausgenommen und der Begriff der Bürgerenergie neu und missbrauchsfest definiert werden sollen.

Die Linke setzt damit bei der von der EU-Kommission vorgeschlagenen De-Minimis-Regel an, nach der die Mitgliedsstaaten Windparks bis zu 6 Anlagen und 18 MW von Ausschreibungen ausnehmen können. Der Vorstoß ist im Zusammenhang mit dem Gesetzgebungsverfahren zu sehen, das der Bundesrat Anfang Februar angeschoben hat und mit dem das vorübergehend zurückgenommene BImSchV-Privileg für gesetzlich definierte Bürgerwindkraftwerke weiterhin ausgesetzt werden soll. Die Bundesratsinitiative deckt sich weitgehend mit den im Koalitionsvertrag beschriebenen Anliegen der designierten Bundesregierung. Einen Ersatz für das entfallende BImschV-Privileg beschreiben Koalitionsvertrag und Gesetzentwurf aber eben­­­so­wenig wie eine Neudefinition des umstrittenen Bürgerenergiebegriffs des EEG, der es wenigen großen Projektierern 2017 ermöglichte, große Teil des Ausschreibungsvolumens zu gewinnen.

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