Bundesrat bringt EEG-Novelle in den Bundestag ein

Solarthemen+plus. Am 21. März hat der Bundesrat eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) in den Bundestag eingebracht, die eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windkraftanlagen zur generellen Voraussetzung bei Ausschreibungen machen soll.

Außerdem soll das Ausschreibungsvolumen bei den beiden letzten Ausschreibungen dieses Jahres angehoben werden: zum 1. August von 700 auf 1150 Megawatt und zum 1. Oktober von 700 auf 1650 MW; die Ausschreibungen am 1. Februar und 1. Mai bleiben bei 700 MW. In den darauf folgenden Jahren 2019 und 2020 wollen die Länder beim schon jetzt im EEG fixierten deutlich geringeren Ausschreibungsvolumen von 2800 und 2900 MW bleiben. Ziel des Bundesrates ist es, auch im Jahr 2019 den Bau neuer Windkraftanlagen zu gewährleisten. „Ab diesem Zeitpunkt sollen eigentlich Anlagen realisiert werden, die im Jahr 2017 in den Ausschreibungen einen Zuschlag erhalten haben”, erklären die Länder: „Es ist jedoch zu erwarten, dass bei Bürgerenergieanlagen von der um zwei Jahre verlängerten Realisierungszeit Gebrauch gemacht wird.” Zudem hätten viele dieser Anlagen ohne bundesimmissionsschutzgesetzliche Genehmigung an der Ausschreibung teilgenommen. Dieses Verfahren benötige nun aber Zeit. Außerdem würden die Gestehungskosten sinken, je länger mit der Realisierung eines Windparks abgewartet werde. Die Befreiung von Genehmigung bei der Ausschreibung war als Privileg vom Bundestag eingeführt worden, um Bürgerenergiegesellschaften die Teilnahme an Ausschreibungen zu erleichtern (siehe auch Solarthemen 500). Text: Andreas Witt  

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