Sonne hängt Wind bei Ausschreibungen ab

Foto: H.D.Volz / pixelio.de
Solarthemen+plus. Bei der ersten gemeinsamen Ausschreibung von Wind- und Solarprojekten haben letztere alle Zuschläge er­halt­en. Damit scheint sich schon jetzt zu bestätigen, dass technologieoffene Auktionen für einen breiten Mix der erneuerbaren Energien nicht förderlich sind.

Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, erklärte nach der Ausschreibung: „Im Wettstreit setzt sich eben die Technologie durch, die zu den geringsten Kosten anbieten kann.“ Für das Gelingen der Energiewende sei jedoch ein Mix der verschiedenen Technologien erforderlich. Die Bundesnetzagentur hat 32 Zuschläge mit insgesamt 210 Megawatt erteilt. Dabei betrug der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert 4,67 Cent je Kilowattstunde. Bei der letzten reinen Solar-Ausschreibung war er mit 4,33 ct/kWh sogar noch niedriger gewesen. Allerdings waren dieses Mal fast alle Solarprojekte, die teilgenommen hatten, erfolgreich. Lediglich vier erhielten keinen Zuschlag. Die Preisspanne der erfolgreichen Angebote liegt zwischen 3,96 und 5,76 ct/kWh. Die meisten Solarprojekte wird die Enerpark AG mit ihren jeweiligen Projektgesellschaften umsetzen können. Sie konnte sich mit zwölf Projekten durchsetzen. Darauf folgen die IBC Solar AG mit vier und die EnBW Solar GmbH mit drei Solarparks. Der Rest verteilt sich auf einzelne Gesellschaften. Sechs Anlagen können in Bayern installiert werden, davon fünf mit insgesamt 31 Megawatt auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten. Auch die drei Projekte, die in Baden-Württemberg einen Zuschlag erhielten, zählen zu dieser Kategorie. Windkraft außen vor Für 18 Windprojekte waren Gebote abgegeben worden. Eines davon hätte sich nach Aussage der Bundesnetzagentur – fast – durchsetzen können, wenn nicht die Solar- und Windkraftanlagen in den so bezeichneten Verteilernetzausbaugebieten aufgrund der Ausschreibungsbedingen benachteiligt worden wären. In diesen Regionen werden die Projekte mit einem Gebotsaufschlag belegt. Bei den Solarstromanlagen wirkte sich diese Sonderregelung jedoch nicht aus – die meisten Anlagen befinden sich in einem solchen Gebiet, in dem bereits zuvor mehr Anlagen gebaut worden waren und in denen die Netzagentur von einem erhöhten Bedarf für den Ausbau des Verteilnetzes ausgeht. Der mengengewichtete Wert der Gebote betrug bei den Solarprojekten 4,82 ct/kWh und bei On-Shore-Windprojekten 7,23 ct/kWh. Insgesamt hatten die angebotenen Projekte ein Volumen von 395 Megawatt. Das Ausschreibungsvolumen von 200 Megawatt wurde damit nahezu doppelt überzeichnet. Das jetzige Ergebnis wirkt sich auf die nächsten reinen Solarausschreibungen aus. Denn deren Volumen wird um die bezuschlagten 210 Megawatt gekürzt. Reaktionen Thomas Bareiß, der neue Parlamentarische Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, erklärt: „Das Ergebnis dieser gemeinsamen Ausschreibung zeigt, dass die Solarenergie in Deutschland derzeit sehr wettbewerbsfähig ist. Wir brauchen insgesamt einen ausgewogenen Mix der erneuerbaren Erzeugungstechnologien.“ Wobei er sich nicht weiter dazu äußerte, ob er die gemeinsame Ausschreibung mit Blick auf den Mix für ein angemessenes Verfahren hält. Klarer urteilt darüber Julia Verlinden, die Sprecherin für Energiepolitik der bündnisgrünen Bundestagsfraktion. Sie sagt, „es ist unsinnig, Wind- und Solarstrom in einen Wettbewerb gegeneinander zu schicken. Vielmehr sind geeignete Rahmenbedingungen für einen klugen Mix aller verschiedenen erneuerbaren Energien notwendig.” Ebenso bilanziert Patrick Graichen, der Direktor Agora Energiewende: „Gemeinsame Ausschreibungen, in der Wind- gegen Solaranlagen konkurrieren, sind nicht zielführend.” In Zukunft sollten Wind- und Solarkombinationen ausgeschrieben werden. So könnten Kosten gesenkt werden, denn die nötige Netzinfrastruktur und auch Flächen würden dann gemeinsam genutzt. Graichen fordert, die im Koalitionsvertrag vereinbarten Sonderausschreibungen von je vier Gigawatt Solar- und Windkraftanlagen in den Jahren 2018 und 2019 müssten noch vor der Sommerpause im Gesetz verankert werden. Der Bundesverband Solarwirtschaft und der Bundesverband WindEnergie sprechen dagegen aus, die beiden Erzeugungstechnologien „in einen nicht zielgerichteten Kostenwettstreit” zu verwickeln. Sie halten das Experiment für gescheitert: „ Statt technologieneutraler Verfahren sollte der Gesetzgeber es bei eigenständigen Ausschreibungsverfahren mit fairen Wettbewerbsbedingungen belassen und so ein zur Systemintegration optimales Verhältnis von Photovoltaik- und Windenergie sichern.” Wie das Bundeswirtschaftsministerium bereits bei Einführung der gemeinsamen Ausschreibungen erklärt hatte, seien sie auf Forderungen der Europäischen Kommission zurückzuführen. Sie habe dies in der beihilferechtlichen Genehmigung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2017 (EEG) so vorgeschrieben. In den Jahren 2018 bis 2020 werden weitere gemeinsame Ausschreibungen von der Bundesnetzagentur umgesetzt werden müssen. Text: Andreas Witt Foto: H.D.Volz/pixelio.de  

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