Wo bleiben die EEG-Sonderausschreibungen?

Foto: Guido Bröer
Solarthemen+plus. Die Bundesregierung bereitet eine EEG-Novelle vor und die Koalition gerät darüber prompt in Streit. In einem Referentenentwurf aus dem Bundeswirtschaftsministe­rium, der den Solarthemen vorliegt, feh­len die im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Sonderausschrei­bun­gen für zweimal 4 Gigawatt Windkraft und Photovoltaik.

Das Bundeswirtschaftsministerium von Peter Altmaier (CDU) arbeitet an dem Entwurf für das im Koalitions-Jargon so genannte 100-Tage-Gesetz, mit dem während der ersten drei Regierungsmonate schnelle Korrekturen am Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), am Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), am Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und am Gesetz für die Offshore-Windenergie (WindSeeG) vorgenommen werden sollen. Einige davon werden mit Auflagen der EU-Kommission begründet, wie etwa eine Absenkung der KWKG-Fördersätze für Bestandsanlagen aufgrund gesunkener Gaspreise und die Änderung der EEG-Umlagereduzierung für bestimmte neue KWK-Anlagen. Zu diesen Punkten wird freilich noch mit Brüssel verhandelt, weshalb sie im Entwurf in Klammern gesetzt sind. Kein Wort im Gesetzentwurf Noch spannender als die Änderungspläne ist freilich, was bislang nicht im EEG-Entwurf des Ministeriums enthalten ist: die im Koalitionsvertrag angekündigten Sonderausschreibungen für Photovoltaik und Windkraft, mit denen die Lücke zu den Klimaschutzzielen für 2020 verringert werden soll. Im Koalitionsvertrag heißt es dazu: „Hier sollen je vier Gigawatt Onshore-Windenergie und Photovoltaik sowie ein Offshore-Windenergiebeitrag zugebaut werden, je zur Hälfte wirksam in 2019 und 2020. Voraussetzung ist die Aufnahmefähigkeit der entsprechenden Netze.” Mit dem zuletzt genannten Hinweis auf den Netzausbau wolle die CDU/CSU nun offenbar die Sonderausschreibungen im 100-Tage-Gesetz nicht mittragen, hatte der energiepolitische Sprecher der SPD, Johann Saathoff, in dieser Woche auf einer Veranstaltung der Arbeitsgemeinschaft Offshore-Windenergie (AGOW) in Berlin öffentlich gemacht. Dies wurde den Solarthemen zwar aus CDU-Kreisen nicht offiziell bestätigt. Doch auch Ministeriumsmitarbeiter lassen durchblicken, dass sich gegen die vorgezogenen Ausschreibungsvolumina in der CDU/CSU Widerstand formiere. Fakt ist jedenfalls, dass zu den Sonderausschreibungen im noch inoffiziellen Entwurf aus dem CDU-geführten Wirtschaftsministerium derzeit keine Zeile enthalten ist. Die SPD-Bundestagsabgeordnete Nina Scheer sagte dazu: „Wenn die Union die Umsetzung der Sonderausschreibungen für erneuerbare Energien blockiert, riskiert sie damit sehenden Auges das Verfehlen der Energiewende- und Klimaziele. Auch im Kontext der internationalen Klimaschutz-Verpflichtungen ist dieses Verhalten verantwortungslos. Ein beschleunigter Ausbau erneuerbaren Energien ist der Schlüsselfaktor für das Erreichen der Klimaschutzziele. Dem trägt der Koalitionsvertrag mit Sonderausschreibungen für Wind und Solaranlagen in 2019 und 2020 Rechnung, deren Rahmenbedingungen noch vor der Sommerpause geschaffen werden müssen.“ Zeitdruck Für die zum Jahr 2019 angekündigten Ausschreibungen dürfte es in der Tat knapp werden, wenn der Bundestag das Gesetz nicht vor der Sommerpause beschließt. Zumindest dürfte es sich auf die Planungssicherheit der Wind- und der PV-Branche negativ auswirken. Nicht zuletzt das Preisniveau bei den Ausschreibungen wird von Angebot und Nachfrage beeinflusst. Ob und wann im kommenden Jahr jeweils 2000 Megawatt Windenergie und Photovoltaik bezuschlagt werden, ist dafür sehr relevant. Eine solche Ausschreibungsmenge würde nach dem derzeitigen Mechanismus des atmenden Deckels auch die EEG-Vergütungen für PV-Kleinanlagen senken. Der vorliegende Entwurf würde dies aber ändern. Die Degression der Vergütungssätze bezöge sich dann nur auf den Brutto-Zubau „von Solaranlagen, deren anzulegender Wert gesetzlich bestimmt worden ist” – die also nicht aufgrund von Ausschreibungen oder außerhalb des EEG gebaut werden. Text und Foto: Guido Bröer

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