EU-Ministerrat blockt Prosumenten

Foto: Rainer Sturm / pixelio.de
Solarthemen 503. Am 11. Juni trifft sich der Energieministerrat der Europäischen Union und er wird voraussichtlich auch über einen möglichen Kompromiss von Rat, Europäischer Kom­mission und Europäischem Parlament zur Erneuerbare-Energien-Richtlinie beraten.

Im so bezeichneten Trialog der drei Institutionen müssen deutliche Meinungsunterschiede in einen Konsens überführt werden. So hat sich das Europäische Parlament für einen Anteil von 35 Prozent erneuerbarer Energien am Energieverbrauch bis 2030 ausgesprochen. Die Mitgliedsländer aber wollen nicht über 27 Prozent hinausgehen. Die Erneuerbare-Energien-Richtlinie soll aber nicht nur quantitative Ziele festlegen. Sie wird auch Strukturen und damit die Marktchancen erneuerbarer Energien bestimmen – sowohl im europäischen System als auch in den einzelnen Mitgliedsländern. Marktstrukturen werden definiert Ein wichtiger Punkt ist dabei, wie mit dem Eigenverbrauch erneuerbarer Energien umgegangen werden soll. Das Europäische Parlament hat erklärt, die Richtlinie solle den Eigenverbrauch von Strom aus erneuerbaren Energien fördern. Verbraucher sollen berechtigt werden, regenerativen Strom selbst zu erzeugen „ohne Belastung durch jegliche Gebühren, Abgaben oder Steuern”. Und dabei sollten alle, die in einem Haus oder einem Arealnetz den dort produzierten Regenerativ-Strom nutzten, als Eigenverbraucher mit denselben Rechten behandelt werden. Mit einer solchen Regelung wären die im deutschen Erneuerbare-Energien-Gesetz getroffenen Vorschriften zum Eigenverbrauch nicht mehr vereinbar – sie müssten sehr deutlich vereinfacht werden. Doch die Regierungen der Mitgliedsländer wollen die Position des Europäischen Parlaments zum Eigenverbrauch nicht mittragen. Sie sehen ausdrücklich vor, dass auch Eigenverbraucher mit Gebühren, Steuern und Netzkosten belastet werden sollen, die aber nicht diskriminieren sollen. Offenbar ist die deutsche Regierung eine treibende Kraft, wenn es darum geht, Eigenverbraucher möglichst weitgehend an Kosten zu beteiligen. So erklärte Rainer Baake Ende März dieses Jahres, zu dieser Zeit noch als Staatssekretär des Bundeswirtschaftsministeriums, auf eine Anfrage der bündnisgrünen Bundestagsabgeordneten Julia Verlinden, die Bundesregierung spreche sich gegen das Verbot von Steuern, Umlagen und Abgaben auf den Eigenverbrauch aus. Jeder müsse einen Beitrag zur Finanzierung des Gesamtsystems und insbesondere zur EEG-Umlage leisten, so Baake im Namen der Regierung: „VolIständige Ausnahmen und Befreiungen des Eigenverbrauchs sind damit nicht vereinbar.” Und auch das zweite Anliegen des Parlaments, die Gleichbehandlung von einzelnen Eigenverbrauchern und Gruppen, wollen die Energieminister aushebeln. So sollen die Mitgliedstaaten in ihren nationalen Rechtsvorschriften „unterschiedliche Bestimmungen für einzeln und gemeinsam handelnde Eigenverbraucher erneuerbarer Energie vorsehen” dürfen. Noch laufen die Verhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission. Doch den Energieministern scheint es ein wichtiges Ziel zu sein, den Eigenverbrauch nicht zu attraktiv zu gestalten. Text: Andreas Witt

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