Förder-Etats: Viel vom Kuchen bleibt liegen

Solarthemen 503. Die Bundesregierung hat den Entwurf ihres Haushalts 2018 jetzt – wegen der langen Koalitionsverhandlungen mit Verspätung – in den Bundestag eingebracht. Wieder wird mehr Geld für die Energiewende bereitgestellt. Doch schon im ver­gan­ge­nen Jahr wurden viele Etats bei weitem nicht ausgeschöpft. Das Dilemma der Politik: Mit Fördermilliarden ist nur dann etwas zu bewegen, wenn sie jemand nutzt. Die Programme müs­sen finanziell attraktiv, verständlich und bei Bürgern und Unternehmen bekannt sein.

Wie bereits in den vergangenen Jahren soll ein Großteil der Bundesausgaben für die Energiewende aus dem Energie- und Klimafonds (EKF) kommen, einem 2011 eingerichteten Sondervermögen des Bundes, aus dem die regulären Etats der mit Energiethemen und Klimaschutz befassten Ministerien ergänzt werden. Die Gesamteinnahmen und -ausgaben des EKF sollen sich 2018 auf jeweils 6,0 Milliarden Euro belaufen. Das sind 2,8 Milliarden Euro mehr als jene 3,2 Milliarden, die im Haushaltsjahr 2017 vorgesehen waren. Allerdings wurden 2017 von diesen 3,2 Milliarden nur 2,0 Milliarden tatsächlich ausgegeben. In vielen Förderprogrammen, die über den EKF zum Teil oder ganz finanziert werden, fehlte es schlicht an Nachfrage von Privatleuten, Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen, für die das Geld gedacht ist. Mehr Geld im EKF Der EKF, der ursprünglich im Jahr 2011 aus der Taufe gehoben wurde, um nach der von der schwarz-gelben Bundesregierung beschlossenen Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke die Ausgleichszahlungen der Kraftwerksbetreiber zu verwalten und in den Klimaschutz zu lenken, speist sich heute aus zwei wesentlichen Quellen: den Einnahmen Deutschlands aus dem europaweiten CO2-Zertifikatehandel und Zuschüssen aus dem Bundeshaushalt. Wenngleich der Finanzminister aufgrund der gestiegen CO2-Preise für 2018 mit fast 60 Prozent Mehreinnahmen aus dem Emissionshandel – insgesamt 1,6 Milliarden Euro – rechnet, soll aus dem Bun­deshaushalt in diesem Jahr erstmals der Löwenanteil kommen: 2,8 Milliarden statt 700 Millionen 2017. Die restlichen 1,6 Milliarden Euro des Etats will Finanzminister Scholz der Rücklage des EEG entnehmen. Rücklagenschaukel Die Möglichkeit, aus den nicht ausgegebenen Geldern eines Haushaltsjahres eine Rücklage zu bilden, ist eine Besonderheit, die solche Sondervermögen wie den EKF für Fachpolitiker und Ministerien attraktiv macht. Im Gegensatz zu normalen öffentlichen Haushalten verfallen die Gelder eines Etatpostens nicht, wenn dieser in einem Haushaltsjahr nicht ausgeschöpft wird. Das Geld bleibt im EKF und steht in den Folgejahren für Klimaschutz zur Verfügung, während Gelder, die ein Ministerium aus seinem normalen Haushalt nicht ausgibt, in den Gesamttopf der Bundeskasse zurückfließen. So geschieht es beispielsweise mit dem Löwenanteil des BAFA-Programms zur Pumpen- und Heizungsoptimierung. Von 346 Millionen Euro, die aus dem EKF für diesen Zweck zur Verfügung gestellt wurden, konnte das BAFA mangels Nachfrage lediglich knapp 27 Millionen Euro auszahlen. Trotz der geringen Resonanz soll dieser Etatposten im Jahr 2018 auf 470 Millionen Euro weiter anwachsen. Nur wenig günstiger sehen die Verhältnisse beim Zuschussprogramm für den Kauf von Elektrofahrzeugen aus. Von 192 Millionen Euro riefen Autofahrer nicht mal ganz 38 Millionen Euro ab. Für 2018 sollen aus dem EKF 275 Millionen Euro für diesen Zweck zur Verfügung stehen. Effizienzfonds bleibt schwach In den zahlreichen Programmen des Energieeffizienzfonds, aus dem neben Effizenzmaßnahmen von mittelständischen Unternehmen auch solche von Kommunen und Beratungen für Privatleute finanziert werden, konnten von geplanten 463 Millionen Euro lediglich 20 Prozent ausgegeben werden. Dennoch ist für 2018 ein Zuwachs auf 653 Millionen Euro geplant. Das krasseste Missverhältnis zwischen Soll und Ist stellte sich im Jahr 2017 bei den geplanten wettbewerblichen Ausschreibungen für Energieeffizienzmaßnahmen ein. Statt geplanter 100 Millionen Euro wurden lediglich 1,5 Millionen Euro ausgezahlt. Gleichwohl findet sich im 2018er Etatentwurf die stolze Soll-Zahl von 150 Millionen Euro. Lediglich beim CO2-Gebäudesanierungsprogramm, dessen Gelder über die KfW-Bank vergeben werden, lag die Bundesregierung 2017 deutlich über dem selbst gesteckten Ziel. In diesem größten Einzelprogramm des EKF wurden für staatliche Tilgungszuschüsse 921 Millionen statt der geplanten 861 ausgegeben. Für die Finanzpolitikerin der oppositionellen Grünen-Fraktion im Bundestag, Anja Hajduk, ist das ein schwacher Trost. Sie kritisiert: „Dass die Bundesregierung das zweite Jahr in Folge Mittel, die für Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Wärme verfügbar wären, einfach versanden lässt, zeugt von einer erschreckenden Gleichgültigkeit gegenüber der Klimakrise und der eigenen Haushaltsplanung. Alleine 2017 wurden 40 Prozent der jährlich zur Verfügung stehenden Mittel nicht investiert.“ Besonders betroffen sind in ihren Augen die Bereiche Energieeffizienz und Erneuerbare Wärme, wo die Bundesregierung deutlich hinter ihren Zielen zurück bleibt. Deshalb fordert Hajduk, „dass jeder Euro, der vom Haushaltsausschuss für Energieeffizienz und Erneuerbarer Wärme für den EKF vorgesehen ist, auch in diesem Bereich ausgegeben wird und seine Wirkung entfaltet.“ Dies nämlich ist durch das flexible Rücklagesystem des EKF nicht unbeding gewährleistet. Beispielsweise hat die Bundesregierung angekündigt, ihr „Sofortprogramm Saubere Luft“, mit dem drohende Fahrverbote in Großstädten abgewendet werden sollen, aus dem EKF zu finanzieren. 500 Millionen Euro sollen dafür 2018 aus dem Topf genommen werden. Das Saubere-Luft-Programm wird zwar auch von Politikern der Opposition unterstützt, allerdings hat es mit Energie- und Klimaschutz nicht direkt zu tun und somit auch nicht mit dem eigentlichen Zweck des EKF. Förderstrategie braucht Zeit Was will die Bundesregierung nun tun, um den fehlenden Bezug zwischen der Höhe der Förderetats und deren Nutzung herzustellen? Am ehes­ten ist dies in der „Förderstrategie Energieeffizienz und Wärme aus erneuerbaren Energien“ nachzulesen, die das Wirtschaftsministerium vor einem Jahr veröffentlich hat. Ein erklärtes Ziel ist es beispielsweise, Förderrichtlinien und die Antragsverfahren in den Bereichen Gebäu­deeffi­zienz und erneuerbare Energien zusammenzuführen und zu vereinfachen. Zugleich sollen die Beratungsangebote für Privatleute, Gewerbe und Kommunen neu strukturiert werden. Noch ist von den geplanten Umstellungen nicht allzuviel zu spüren. Und bis alle Maßnahmen 2020 schrittweise umgesetzt sein sollen, stehen im Bundestag noch dreimal Haushaltsberatungen an. Man darf gespannt sein, wie sich das Verhältnis zwischen Soll und Ist in den nächsten Haushaltsentwürfen entwickeln wird. Text + Fotomontage: Guido Bröer

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