Kalifornien erlässt Solaranlagenverordnung 

Solarthemen 503. Die kalifornische Energie-Kommission hat neue Gebäudestandards beschlossen. Diese beinhalten die Vorschrift, ab 2020 jedes neue Gebäude mit einer Solarstromanlage auszustatten.

Neben der Photovoltaik-Verpflichtung enthält der Standard weitere Vorschriften, so etwa zum Einsatz von effizizienterer Beleuchtung in Nichtwohngebäuden. Die Energie-Kommission geht davon aus, dass durch die Vorgaben zum Beispiel zur Dämmung in einem üblichen Einfamilienhaus gegen den Standards von 2016 rund 7 Prozent an Energie gespart wird. Durch die PV-Anlage soll sich die Gesamtenergiesparung auf über 50 Prozent steigern. Ausnahmen von der Regel sind möglich, zum Beispiel wenn ein Gebäude sehr verschattet ist. Bei einem Einfamilienhaus würden die neuen Standards die Baupreise um rund 9500 US-Dollar erhöhen, so die Energie-Kommission. Doch im Laufe der 30-jährigen Lebenszeit eines solchen Gebäudes würden19000 US-Dollar an Energie gespart. Wie die Kommission ausführt, habe man auf die Wirtschaftlichkeit geachtet und sich an den Einspeiseregeln in Kalifornien orientiert. Die sehen vor, dass eine PV-Anlage lediglich den jährlichen Strom-Eigenverbrauch decken soll. Ist es mehr, so wird eingespeister Strom nur mit einem geringeren Betrag vergütet. Smarte Wechselrichter, Stromspeicher und eventuell Elektrofahrzeuge und Wärmepumpen sollen in den neuen Gebäude für eine möglichst netzverträgliche Solarstromproduktion sorgen. Bestätigt werden muss der Beschluss noch von der kalifornischen Kommission für Gebäudestandards, was als Formalität gilt. AWi

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