EEG: Bundestag verlängert BImSchG-Pflicht

Solarthemen.Der Bundesgesetzgeber hat die Rege­lung um zwei Jahre verlängert, wonach eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) als Zugangsvoraussetzung für EEG-Ausschreibungen im Windbereich gilt.

Die BImSchG-Pflicht hatte bereits für die ersten Ausschreibungen im Jahr 2018 gegol­ten. Die Verlängerung wird ab der Ausschreibungsrunde am 1. August 2018 wirksam. Dass Bürgerenergiegesellschaften während der ersten Windausschreibungen im Jahr 2017 keine BImSchG-Genehmigung einreichen mussten und zudem eine auf mehr als vier Jahre verlängerte Realisierungfrist zugesprochen bekamen, hatte dazu geführt, dass genehmigte Projekte in den Ausschreibungen scheiterten und stattdessen mit Unsicherheiten behaftete Projekte einen Großteil der Zuschläge erhielten. In Folge dessen rechnet die Windbranche mit einer Ausbaudelle ab dem Jahr 2019. Der Präsident des Bundesverbandes Windenergie (BWE), Hermann Albers, sagte: „Der Gesetzgeber hat mit der Verlängerung ein Versprechen aus dem Koalitionsvertrag erfüllt. Andere wichtige Zusagen zur Erreichung der Klimaschutzziele wie etwa das Sondervolumen in 2019 und 2020 müssen nun ebenfalls zügig beschlossen werden.“ Als „nicht ausreichend“ hat auch Niedersachsens Energieminister Olaf Lies die Änderung des EEG bezeichnet. Das Bundeswirtschaftsministerium hat angekündigt, dass die angemahnten Sonderausschreibungen für Wind und Photovoltaik erst nach der Sommerpause in einer weiteren EEG-Novelle in Angriff genommen werden sollten. Text: Guido Bröer

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