Europa will mehr Eigenverbrauch

Solarthemen. Europäische Kommission, Europäisches Parlament und die EU-Mitgliedsländer haben sich auf die neue Erneuerbare-Energien-Richtlinie verständigt. Damit wird auch ein Recht auf Eigenverbrauch – ohne belastende Abgaben – in ganz Europa eingeführt.

Die Unterhändler der drei Institutionen legten am Mittwoch und Donnerstag vergangener Woche eine lange Nacht ein, um sich in den frühen Morgenstunden beim so bezeichneten Trilog auf einen Kompromiss zu einigen. So heißt die neue Zielmarke für 2030 nun 32 Prozent. Diesen Anteil am gesamten Energieverbrauch in der Europäischen Union sollen erneuerbare Energien erreichen. Gestartet waren Kommission und die Mitgliedsländer in den Richtlinienentwürfen zunächst mit 27 Prozent. Das Parlament hatte 35 Prozent gefordert. Auch wenn Umwelt- und Klimaschutzverbände kritisieren, diese 32 Prozent reichten nicht aus, um die Erwärmung des Weltklimas ausreichend zu stoppen, so sind sie dennoch hart erkämpft worden. Recht auf Eigenverbrauch Den Parlamentariern gelang es, 5 Prozent mehr herauszuholen. Für den Verzicht auf die 35 Prozent konnten sie offenbar bei einem anderen Streitpunkt Zugeständnisse erreichen, die für Solarinstallateure in ganz Europa wichtig werden könnten. Denn während sich die Parlamentarier für einen generellen Verzicht auf jegliche Abgaben auf selbst erzeugten und genutzten Strom einsetzten, wollten einige Mitgliedsländer – darunter Deutschland – den Eigenverbrauch eher restriktiv behandeln. Die Richtlinie soll nun ab 2026 ein Recht auf abgabenfreien Eigenverbauch bei Anlagen bis zu einer Leistung von 25 kW vorsehen. Bislang liegt die Freigrenze in Deutschland bei 10 kW und 10000 Kilowattstunden. Hier wird das deutsche Recht also nach den entsprechenden Übergangsfristen in etwa zwei bis drei Jahren angepasst werden müssen. Passé ist damit auch die komplizierte Konstruktion im EEG, die eine Personenidentität zwischen Erzeuger und Verbraucher vorschreibt, um von den EEG-Umlagen voll oder teilweise befreit zu sein. Denn ausdrücklich sollen Prosumer auch bei Anlagen, die sie leasen, von den Abgaben befreit sein. Noch wurde die genaue textliche Fassung der Richtlinie nicht veröffentlicht. Wie eine Sprecherin der Kommission gegenüber den Solarthemen erklärte, liege das vorläufige Abkommen noch nicht vor. „Es wird nach den Trilogverhandlungen ausgearbeitet und dann tritt es 20 Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Die Mitgliedstaaten müssen die neuen Elemente der Richtlinie bis zum 30. Juni 2021 in nationales Recht umsetzen.” Es wird auf die Details ankommen. So soll offenbar in die Richtlinie eine Grenze eingebaut werden, bis zu welchem Marktanteil die jetzt definierten Rechte der Prosumer gelten sollen. Es bleibt auch abzuwarten, ob die Betreiber der Anlagen profitieren können, die ab 2021 nach 20 bis 21 Betriebsjahren aus dem EEG herausfallen. Nach der derzeitigen deutschen Rechtslage würden sie dann bei Eigenverbrauch durch die EEG-Umlage belastet. Mit der neuen EU-Richtlinie wäre das dann möglicherweise nicht vereinbar. Text: Andreas Witt

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