EU stärkt solare Selbstversorger

Europäisches Parlament, Europarat und EU-Kommission einigten sich darauf, dass die Selbst- und Direktversorgung von Verbrauchern und Mietern mit Erneuerbaren Energien künftig nicht mehr diskriminiert und behindert werden darf.

Der Ausschuss der Ständigen Vertreter der EU-Mitgliedstaaten hat sich in seiner Sitzung am Mittwoch dieser Woche auf eine Neufassung der EE-Richtlinie verständigt, die zum Teil nennenswerte Verbesserungen für Ausbau und Nutzung Erneuerbarer Energien vorsieht. Darunter findet sich auch eine Anhebung der EE-Ausbauziele auf 32 Prozent am gesamten europäischen Energiemix.
Hintergrund
Im Grundsatz sollen einzelne Personen und Gruppen von Personen nach der Artikel 21 der neuen EE-Richtlinie künftig dazu berechtigt werden, Strom aus erneuerbaren Quellen zu erzeugen, auch für den Eigenverbrauch, überschüssige Energie zu speichern und zu verkaufen, auch über Stromabnahmevereinbarungen, Stromversorgungsunternehmen und Peer-to-Peer-Plattformen, ohne dabei auf diskriminierende und überlastende Bedingungen zu stoßen. Die Mitgliedsstaaten haben künftig dafür zu sorgen, dass Eigenverbraucher erneuerbarer Energien, individuell oder über Aggregatoren, das Recht zur Installation und Betrieb von Stromspeichersystemen in Verbindung mit Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarer Energie für den Eigenverbrauch erhalten, ohne jegliche Doppelbesteuerung wie etwa Netzentgelte für gespeicherten Strom, der im eigenen Haushalt verbleibt.
Richtlinie muss bestätigt werden
Die Richtlinie muss nun im Rahmen einer der nächsten EU-Ratssitzungen bestätigt und vom EU-Parlament formell bekräftigt werden, bevor sie im Journal der Europäischen Union (Amtsblatt) offiziell bekannt gegeben wird und damit in Kraft tritt. EU-Mitgliedstaaten haben ab dem Zeitpunkt 18 Monate Zeit, die Richtlinie in nationales Recht zu überführen.
28.06.2018 | Quelle: BSW-Solar | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

Beliebte Artikel

Schließen