Mieterstromgesetz wird wenig genutzt

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Solarthemen+plus. Ein Jahr nach dem Start des Mieterstromgesetzes sind nur wenige Photovoltaik-Mieterstrom­anla­gen entstanden. Branchenverbände kritisieren dies. Der energiepolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Johann Saathoff, zeigte sich gegenüber Solarthemen überzeugt, dass eine im Koalitionsvertrag angekündigte Gesetzes­initiati­ve zur Ver­bes­serung der Rah­men­­be­dingungen die Situation ändern werde.

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) registrierte von Juli 2017 bis Ende Mai 2018 genau 126 Mieterstromprojekte, die einen gesetzlichen Mieterstromzuschlag nach dem EEG beanspruchen. Ihre Photovoltaik-Gesamtleistung summiert sich laut der Excel-Liste, in der die Behörde jedes einzelne Mieterstromprojekt veröffentlicht, auf 3,3 Megawatt. Der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) und der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) kritisierten in einer gemeinsamen Pressekonferenz, damit werde nicht einmal 1 Prozent des Solarpotenzials auf Mietshäusern gehoben. Dieses hatte die Bun­des­­regierung im vergangenen Jahr in einer Studie zuermitteln versucht. Demnach könnten bis zu 3,8 Millionen Wohnungen mit Photovoltaik-Mieterstrom versorgt werden. Auch Johann Saathoff, der energiepolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, der sich im vergangenen Jahr stark für das Mieterstromgesetz engagiert hatte, ist mit den aktuellen Zahlen nicht zufrieden. Aber er zeigt sich gegenüber den Solarthemen optimistisch: „Ich werte es nach wie vor als Erfolg, dass es das Mieterstromgesetz gibt. Noch wenige Wochen vor der Verabschiedung war ich wenig zuversichtlich, dass es zu dieser Regelung kommt, die die Sozialdemokratie schon länger gefordert hatte. Für diesen Erfolg mussten wir gewisse Abstriche hinnehmen, die sich derart auswirken, dass der Zubau über das Mieterstromgesetz so gering ist. Aber im Koalitionsvertrag haben wir durchgesetzt, dass die Mieterstromregelung optimiert werden soll.“ Laut Koalitionsvertrag soll das Gewerbesteuergesetz so überarbeitet werden, dass Wohnungsgesellschaften ihre steuerlichen Privilegien nicht mehr gefährden, wenn sie Strom an ihre Mieter liefern. Heute ist dies der Fall, und das Problem wird in einer Umfrage, des BSW als wichtiges Hindernis genannt. Der Verband hat dafür Menschen aus der Immobilienbranche sowie der Solar- und Energiewirtschaft befragt, die sich zuvor im Internet den kostenpflichtigen BSW-Mieterstromleitfaden heruntergeladen hatten. Der SPD-Politiker Saathoff ist zuversichtlich: „Wenn wir den Verlust der gewerbesteuerliche Behandlung von Wohnungsbaugenossenschaften vermeiden können, kann das Mieterstromgesetz seine volle Wirkung entfalten und die Energiewende in die Städte bringen, wie wir uns das vorgestellt haben.“ In der Befragung des BSW, in der sich 71 Prozent der Befragten als „unzufrieden“ oder „sehr unzufrieden“ mit dem Mieterstromgesetz bezeichneten, kritisierte ein Drittel dieses steuerliche Problem. Noch wesentlich häufiger wurden aber Verbesserungswünsche genannt, die sich auf der Agenda des Koalitionsvertrages nicht finden: Abschaffung der EEG-Umlage auf direktgelieferten Solarstrom (74 Prozent), Entbindung kleinerer Projekte von Energieversorgerpflichten (51 Prozent), einfacheres Zähler- und Abrechnungswesen (44 Prozent). Gleichwohl zeigen sich 61 Prozent derjenigen, die bereits ein Mieterstromprojekt realisiert haben, mit ihrem Projekt zufrieden oder sehr zufrieden. Auf die Frage, welche Probleme im Verlauf der Projekte aufgetaucht sind, nennen die Befragten am weitaus häufigsten „Kosten/Wirtschaftlichkeit“ (67 Prozent) und „Netzan­schluss/Messkonzept“. Die BSW-Umfrage wurde im Projekt „Sonne teilen“ von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) gefördert. Text: Guido Bröer, Foto: Saathoff/Fotolia

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