Deutschland bremst prosumentenfreundliches Europa

Solarthemen 505. Beim Trilog haben sich Europäisches Parlament, Europäische Kommission und die Mitgliedsländer auf die Erneuerbare-Energien-Richtlinie geeinigt. Doch die Einigung wurde nicht 1:1 übernommen. Dennoch haben die Parlamentarier in dieser Woche zugestimmt.

Am 10. Juli stimmten der Industrieausschuss und der Umweltausschuss des Europäischen Parkaments in einer gemeinsamen Sitzung mit großer Mehrheit für den beim Trilog erzielten Kompromiss zur neuen Erneuerbare-Energien-Richtlinie – damit ist für sie nun wohl der Weg frei und sie wird voraussichtlich von allen Institutionen angenommen werden. Allerdings war die Fassung die den Parlamentariern vorgelegt wurde, nicht die, der die Verhandlungsführer am frühen Morgen des 14. Juni zugestimmt hatten. Dies erklärt auch, warum in den vergangenen Wochen über unterschiedliche Ergebnisse berichtet wurde. Zunächst war die Rede davon, Eigenverbrauchsanlagen bis 25 kW sollten nicht belastet werden. Nun stehen 30 kW im von den Ausschüssen beschlossenen Richtlinienentwurf. Tatsächlich aber haben sich die Parlamentarier in „redaktionellen” Gesprächen herunter handeln lassen. Denn nun gelten die 30 kW für ein Gebäude, während über die Freigrenze von 25 kW zuvor jeder Konsument in einem Gebäude hätte verfügen können. Deutsche Regierung schaltete sich ein Wie Oliver Wittke, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie, erklärt, habe es Missverständnisse zwischen Parlamentariern und dem Vertreter der Mitgliedsländer gegeben. Diese seien ausgeräumt worden. Nach Aussage von Wittke hat das deutsche Wirtschaftsministerium auch bei den Nachverhandlungen Einfluss genommen. Die Bundesregierung habe sich dafür eingesetzt, die Befreiung von Gebühren und Abgaben auf den Eigenverbrauch nur für Kleinanlagen bis 30 kW gelten zu lassen, nur für den individuellen Eigenverbrauch und „nur bis zur Höhe des objektiv Notwendigen”. „Wir haben zweitens darauf gedrungen”, so Wittke, „dass die Mitgliedstaaten weiterhin eine Wahlmöglichkeit zwischen Befreiung von Gebühren und Abgaben und direkter Förderung über ein Fördersystem haben.” Sprich: wenn eine Anlage trotz EEG-Umlage wirtschaflich betrieben werden könnte, würde von der Regel abgewichen werden können, den Eigenverbrauch von jeglichen Abgaben zu befreien. Welche konkreten Auswirkungen die europäische Richtlinie auf kommende EEG-Novellen haben wird, ist jetzt noch kaum absehbar. So erklärt Carsten Körnig, Bundesgeschäftsführer des Bundesverbandes So­larwirtschaft (BSW), die juristischen Konsequenzen würden noch geprüft: „Was bedeutet die Richtlinie im Detail?” Sie eröffne leider einige Spielräume. Dennoch sollte sie als Signal in die richtige Richtung verstanden werden. So würden Energiespeicher in eine bessere Ausgangslage kommen. Der Eigenverbrauch sei grundsätzlich erwünscht und Abweichungen davon nur als Ausnahme gestattet. Und generell dürften sich die Bedingung für Anlagenbetreiber nicht mehr verschlechtern. Text: Andreas Witt; Foto: BMWi

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