PV-Altanlagen: Sicherung des Weiterbetriebs in der Post-EEG-Zeit
„Aus unserer Sicht ist es dringend geboten, den Weiterbetrieb von PV-Altanlagen nach Ablauf der gesetzlichen Vergütungspflichten zu stützen. Intakte und funktionsfähige Solaranlagen zu demontieren, zu recyceln oder ungenutzt auf den Dächern zu belassen muss vermieden werden. Versäumt der Gesetzgeber Folgeregeln zu definieren, die den Weiterbetrieb der betriebswirtschaftlich abgeschriebenen Anlagen sicherstellen, droht deren Rückbau.
Deutschland hinkt bei der Energiewende seit Jahren hinterher. Ob die Einhaltung des Pariser Klimaschutzvertrages und des 1,5°-Zieles noch gelingt, ist bei dem heutigen Ausbautempo mehr als fraglich. Mit dem drohenden sukzessiven Rückbau von zahlreichen Altanlagen droht die dringend notwendige Umstellung auf 100% Erneuerbare Energien zusätzlich aufgehalten zu werden. In diesem Zusammenhang sei auch noch einmal an die im Jahr 2021 abgeschriebenen 4,5 GW Windenergieanlagen erinnert, deren Weiterbetrieb ebenso gefährdet ist.
Es geht um die gesamtgesellschaftliche Aufgabe, unsere Energieversorgung ressourcenschonend auf 100 % Erneuerbare umzustellen. Dafür müssen alle funktionstüchtigen Anlagen und alle geeigneten Flächen zur Produktion von EE-Strom genutzt werden. Jeder Abbau ist ein Rückschritt. Außerdem müssen Anstrengungen unternommen werden, freigewordene Flächen wieder für die EE-Erzeugung zu nutzen.
Allen Anlagenbetreibern muss ein sicherer Anreiz geboten werden, die Technik – sofern funktionstüchtig – an und auf Dächern, Fassaden und Flächen weiterzubetreiben.“
Der SFV hat die Betriebsmöglichkeiten nach Auslauf der Vergütung zusammengestellt und einen Diskussionsvorschlag zum Anreiz des Weiterbetriebs erarbeitet.
Der Beitrag findet sich unter
https://www.sfv.de/artikel/pv-altanlagen_anschlussfoerderung_nach_ablauf_der_verguetung_.htm
01.08.2018 | Quelle: SFV | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH