Ermäßigte EEG-Umlage für KWK bleibt zunächst

Solarthemen 506. Die Europäische Kommission hat die Ermäßigung der EEG-Umlage für die Eigenver­sor­gung durch hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopp­­lungsanlagen nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

Der Anfang August getroffene Beschluss der Kommission stützt sich auf eine Grundsatzvereinbarung, die EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager und der deutsche Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Peter Altmaier, am 7. März 2018 erzielt hatten. Für Anlagen, die zwischen August 2014 und Dezember 2017 in Betrieb genommen wurden, hatte die Kommission im Jahr 2014 die beihilferechtliche Genehmigung für einen von Deutschland angemeldeten Anpassungsplan erteilt, nach dem die EEG-Umlage bis 2017 jährlich erhöht wurde. Auf der Grundlage der nun genehmigten Maßnahme wird im Einklang mit den Leitlinien für das Jahr 2018 eine Übergangsregelung gelten, bevor die Umlage bei Eigenversorgungsanlagen nach dem gleichen System wie bei allen anderen Anlagen erhoben wird. Die Verlängerung der Übergangsregelung für neue KWK-Anlagen führt nach Aussage ddes BHKW-Infozentrums dazu, dass die Wirtschaftlichkeit der bestehenden hocheffizienten KWK-Anlagen noch für das Jahr 2018 gewährleistet wird. Text: Andreas Witt

Beliebte Artikel

Schließen