Länder mobilisieren gegen Windkraftprivilegierung

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Solarthemen+plus. Nach Äußerungen des brandenburgischen Ministerpräsidenten Dietmar Woidke (SPD) ist zwischen Regie­run­gen der Bundesländer eine Kontroverse um eine geplante Bundesratsinitiative zur Abschaf­fung der seit 1997 im Baugesetzbuch verankerten Privilegierung der Wind­kraft im Außenbereich entstanden.

Woidke hatte laut Agenturmeldungen auf dem Ostdeutschen Energieforum in Leipzig angekündigt, die Landesregierung arbeite an einer Bunderatsinitiative um die Privilegierung von Windkraftanlagen im Außenbereich nach § 35.1 des Baugesetzbuches (BauGB) zumindest einzuschränken oder gar ganz zu streichen. Kommunen wolle er ein stärkeres Entscheidungsrecht ermöglichen, erklärte Woidke. Sie sollten sich auch ganz gegen Windräder auf ihrem Gebiet entscheiden können. Nach aktueller Rechtslage können Kommunen durch die Ausweisung durch Konzentrationszonen für Windkraftanlagen in ihren Flächennutzungsplänen den Ausbau der Windkraft steuern. Nutzen sie diese Möglichkeit, so sind sie allerdings nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gehalten, der Windkraft „substanziell Raum zu verschaffen“. Diese Vorgabe des Bundesrechts schränkt bislang auch die Möglichkeiten von Landesregierungen ein, den Windkraftausbau allzu restriktiv zu beschränken. Aus diesem Grund hatte die in Nordrhein-westfalen regierende CDU-FDP-Koalition in ihrem Koalitionsvertrag vor einem Jahr angekündigt: „Auf Bundesebene verfolgen wir konsequent die Abschaffung der baurechtlichen Privilegierung von Windenergieanlagen.“ FDP-Wirtschaftminister Pinkwart bekräftigte erst jünst auf Solarthemen-Anfrage, eine verbindliche Abstandsregelung von 1500 zu reinen und allgemeinen Wohngebieten in NRW anzustreben und erklärte: „Um dies rechtssicher umsetzen zu können, hat sich die schwarz-gelbe Landesregierung auf eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Baugesetzbuches verständigt, die zeitnah in den Bundesrat eingebracht werden soll.“ Dass nun Schützenhilfe von einem SPD-Ministerpräsidenten kommt, hat nicht nur die Windbranche, für die die baurechtliche Privilegierung wesentliche Geschäftsgrundlage ist, in Aufregung versetzt. Auch der Präsident des Energieversorgerverbandes BDEW warnte vor Woidkes Zielen: „Aus unserer Sicht ist das äußerst kritisch: Ohne die jetzigen Regelungen wären Windkraftprojekte zunächst automatisch unzulässig. Die Privilegierung im Außenbereich ist ein zentrales Instrument zur Ermöglichung von Windkraft und eine der wichtigsten regulatorischen Grundlagen des bisherigen, aber auch des künftigen Ausbaus der Windenergie an Land.“ Contra erhält der brandenburgische Ministerpräsident auch von seinem SPD-Genossen Olaf Lies, dem Umwelt- und Energieminister Niedersachsens: „Ausgerechnet in einem Sommer, in dem die unangenehmen Folgen des Klimawandels für alle deutlich spürbar werden, macht man sich in einigen Bundesländern Gedanken, wie der Energiewende der Wind aus den Segeln genommen werden kann? Ausgerechnet zu einem Zeitpunkt, wo wir im Norden um Deutschland als Standort für die Windenergieindustrie fürchten müssen, sollen neue Hürden für die Windenergie aufgerichtet werden? Das verstehe wer will.“ Lies wies darauf hin, dass es Städte, Gemeinden und Landkreise mit der bisherigen Rechtslage selbst in der Hand hätten, die Windenergieentwicklung vor Ort zu steuern. Denn sobald über das Regionale Raumordnungsprogramm, den Flächennutzungsplan oder die örtlichen Bebauungspläne ausreichend Flächen für die Windenergie zur Verfügung gestellt würden, könne im übrigen Kreis-, Stadt- oder Gemeindegebiet die Privilegierung im Außenbereich ausgeschlossen werden. Foto: Fotolia – thauwald-pictures

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