Mietpreisbremse versus Energieeinsparung?

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Solarthemen+plus. Am Mittwoch hat das Bundeskabinett den überar­beite­ten Gesetzentwurf für ein Mietrechtsanpassungsgesetz verabschiedet. Mit dem Argument, den Anstieg der Mietpreise zu begrenzen, werden darin die Umlagemöglichkeiten unter anderem für energetische Modernisierungen begrenzt.

In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt, die schon nach bisheriger Rechtslage von den Bundesländern als „Gebiete mit abgesenkter Kappungsgrenze“ bestimmt werden, sollen Vermieter künftig nur noch jährlich 8 Prozent der Kosten einer Modernisierungsmaßnahme auf den Mietpreis umlegen dürfen. Bislang waren dies 11 Prozent. Das Bundeskabinett möchte zudem eine Kappungsgrenze von 3 Euro je Quadratmeter Wohnfläche im Monat innerhalb von sechs Jahren einführen. Diese und weitere Maßnahmen sollen zunächst auf 5 Jahre befristet werden. Amortisation verlängert sich Mit der prozentualen Begrenzung erhöht sich logischerweise aus Sicht der Vermieter der Amortisationszeitraum von Modernisierungsmaßnahmen. Entsprechend umstritten ist die Gesetzesnovelle gerade auch unter dem Aspekt energetischer Modernisierungen. Die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz (DENEFF) erklärt in einer gemeinsamen Stellungnahme mit dem Bundesverband der Gebäudeenergieberater, Ingenieure und Handwerker (GIH) sowie dem Verband für Wärmelieferung (VfW): „Mit der Absenkung der sogenannten Modernisierungsumlage und der Einführung der vorgesehenen Kappungsgrenze verschlechtert sich die Attraktivität für Vermieter deutlich, ihre Gebäude zu modernisieren“. Bei einer Kappungsgrenze von 3 Euro/m2 seien lediglich 450 Euro/m2 an Modernisierungskosten auf die Miete umlegbar, während das Bundeswirtschaftsministerium von durchschnittlich 600 Euro/m2 Sanierungskosten ausgehe, wenn der Energieverbrauch des Gebäudebestandes um 60 Prozent gemindert werden solle. Das Verbändebündnis empfiehlt deshalb die vorgesehene Kappungsgrenze von 3 Euro/m2 auf mindestens 4 Euro/m2 heraufzusetzen und mögliche Zuschüsse zu den Sanierungsmaßnahmen beim Vermieter zu belassen. Heute müssen Förderungen von der Modernisierungsumlage abgezogen werden, und nach dem vorliegenden Gesetzentwurf soll sich daran auch nichts ändern. Modernisierungsumlage qualifizieren Eine ganz andere Sicht der Dinge vertritt der Deutsche Mieterbund (DMB). Laut DMB werden energetische Modernisierungsmaßnahmen oft nur vorgeschoben, um das Mietniveau anzuheben und einkommensschwächere Mieter aus Bestandswohnungen zu vertreiben. Daran werde sich auch mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht viel ändern, meint der Direktor des DMB, Lukas Siebenkotten: „Es bleibt dabei, dass Modernisierungen die einfachste und unproblematischste Möglichkeit sind, die Miete in die Höhe zu treiben. Die Kosten einer energetischen Modernisierung trägt allein der Mieter. Vermieter verdienen dagegen an den Modernisierungen und steigern gleichzeitig den Wert ihrer Immobilien.“ Der DMB fordert deshalb eine Absenkung der Modernisierungsumlage auf 4 Prozent bei einer Kappungsgrenze von 1,50 Euro pro Quadratmeter und Monat. Dies möchte er bundesweit umgesetzt sehen und nicht nur in den Städten mit besonders angespanntem Wohnungsmarkt. Auch der Opposition im Bundestag geht der auf Druck der SPD von der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwurf nicht weit genug. Während die Fraktion Die Linke die Modernisierungsumlage ganz ablehnt, plädieren die Grünen in einem eigenen Gesetzentwurf für eine Reduktion auf 6 Prozent und eine Kappungsgrenze von 2 Euro/m2. Allerdings sollen nach grünen Vorstellungen Luxusmodernisierungen generell nicht mehr umlagefähig sein, sondern nur noch Maßnahmen die dem Barriereabbau, dem Einbruchschutz oder dem Klimaschutz dienen. Guido Bröer

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