DGS und HTW fordern neue PV-Speicher-Förderung

Solarthemen+plus. Die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie und die Arbeitsgruppe Speichersysteme der Hochschule für Tech­­nik und Wirtschaft Berlin fordern von der Bundes­regie­rung, eine Förderung von Photovoltaik-Batteriespeichern nach dem Ende des laufenden Programms 275 der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) neu aufzulegen und beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) anzusiedeln.

In einem offenen Brief an Wirtschaftsminister Peter Altmaier argumentieren HTW und DGS damit, dass es dringend geboten sei, den Zubau von Solarspeichern so zu beschleunigen, dass ab 2030 jährlich 400000 neue Speicher installiert würden. Im Jahr 2018 dürfte laut Branchenexperten möglicherweise ein Zehntel dieser Zahl erreicht werden. Zum jetzigen Zeitpunkt werde allerdings ein Wegfall der Förderung zu Verunsicherung am Markt führen, so schreiben DGS und HTW in ihrem Brief an Altmaier, „da ungeförderte PV- Systeme mit Speichern im Vergleich zu Systemen ohne Speicher bei der Wirtschaftlichkeit deutlich schlechter abschneiden.“ Die HTW-Arbeitsgruppe um Professor Volker Quaschning argumentiert dabei auch mit dem Argument, dass mit der KfW-Förderung auch der Anreiz zu einem netzdienlichen Betrieb der PV-Speicher in Kürze entfalle. Dies stimmt allerdings nur zum Teil, denn neben dem aktuellen Förderkriterium, wonach eine PV-Speicheranlage zu keinem Zeitpunkt mehr als 50 Prozent der möglichen Generatorleistung ins Netz einspeisen darf, gilt im EEG weiterhin die 70-Prozent-Regel zur Kappung der Stromspitzen HTW und DGS schlagen allerdings in ihrem Förderkonzept vor, dass künftig derartige strikte Leistungsbegrenzungen entfallen sollten. Stattdessen solle das BAFA zusätzlich zu einer Basisförderung von 250 Euro pro Kilowattstunde Speicherkapazität einen pauschalen Zuschuss zur Innovationsförderung von 1000 Euro für einen netzdienlichem Speicherbetrieb geben. Die Basisförderung soll auf 25 Prozent der Investitionskosten und höchstens 1500 Euro begrenzt werden. Darüber hinaus soll mit zwei Bonuspauschalen von jeweils 500 Euro der verbundene Einsatz lastmanagementfähiger Elektroautoladestationen und Wärmepumpen angereizt werden. Für eine Verlagerung der staatlichen Förderung von der KfW auf das BAFA spricht aus Sicht der DGS, dass die KfW-Finanzierung von vielen Kunden und Handwerkern als zu bürokratisch kritisiert wird, auch wegen der Kopplung der auslaufenden Förderung an einen Kredit. Die Bundeszuschüsse im KfW-Programm laufen Ende 2018 aus. Trotz anhaltender Nachfrage sei dank der gesunkenen Förderquote derzeit nicht damit zu rechnen, dass das Geld bis zum Jahresende knapp werde, sagte ein Sprecher der KfW-Bank auf Solarthemen-Nachfrage. Eine Fördergarantie könne die Bank gleichwohl nicht übernehmen, da die Zuweisungen vom Bundeswirtschaftsministerium kämen. Die Bundesregierung hatte sich trotz Überschüssen im Energie- und Klimafonds stets geweigert, den Topf bei Bedarf aufzustocken. Mit der letzten Änderung der Förderrichtlinie zum 1. Juli letzten Jahres hatte sie aber die Degression der Förderquote beschleunigt, so dass das Geld nun möglicherweise bis Silvester 2018 reichen kann. Text: Guido Bröer Grafik: HTW

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