Land verzichtet auf Entschädigung

Solarthemen 507. Baden-Württembergs Umweltminister Franz Untersteller will zu Gunsten von Familien in Böblingen auf Schadensersatzansprüche verzichten, die dem Land aufgrund fehlerhafter Geothermiebohrungen entstanden sind.

Untersteller erklärt: „Die Schadensersatzansprüche privater Grundstückseigentümer sollen Vorrang vor Forderungen des Landes haben.“ Zuvor muss der Landtag jedoch über einen Nachtragshaushalt den Weg für einen Rang­rücktritt frei machen. Eine entsprechende Absichtserklärung hat der Böblinger Landrat Roland Bernhard für das Land bereits unterzeichnet. Die jetzt von Untersteller geäußerte Absicht ist ein Schritt mehr, um die Schäden an den Häusern von einer Reihe von Familien wenigstens zum Teil auszugleichen. Sie gehen auf fehlerhafte Geothermiebohrungen in den Jahren von 2006 bis 2008 zurück. Diese waren nicht ausreichend dicht, so dass Wasser in Gipskeuperschichten im Untergrund eindringen konnte. Dieser quoll auf und hob das Gelände teils um einige Zentimeter. Darauf folgten aber einige Jahre, in denen dieser Wirkungszusammenhang bewiesen werden musste. Zudem war zu klären, welches Versicherungsunternehmen zuständig ist. Nach Beurteilung der Schadenshöhe steht nun fest, dass die vom inzwischen insolventen Geothermieunternehmen abgeschlossene Versicherungssumme wohl nicht ausreichen wird, um alle Schäden zu decken. Zudem hätte auch das Land Ansprüche auf Schadensersatz in Millionenhöhe. Damit aus der Versicherungssumme für die Familien mehrGeld zur Verfügung steht, will das Land nun darauf verzichten. Dies gilt zunächst nur für die Immobilienbesitzer im Norden von Böblingen, wo die Erdhebungen nach der erfolgreichen Sanierung der schadhaften Erdwärmesonden weitgehend zum Stillstand gekommen sind. Für die weiteren Schadensgebiete im Süden müsse zunächst abgewartet werden, ob die vor einigen Wochen abgeschlossene Sanierung der Sonden erfolgreich gewesen sei und der Schadensprozess gestoppt werden konnte. „Ich hoffe, dass wir die Bestätigung bis Ende des Jahres bekommen werden“, so Untersteller. Erst dann könne für dieses Gebiet ebenfalls eine Kostenschätzung der Schäden erfolgen und das weitere Vorgehen besprochen werden.

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