Weniger EEG-Umlage im Rahmen von Artikelgesetz

Solarthemen 507. Die bereits vom Bundeswirtschaftsmini­steri­um (BMWi) angekündigte rückwirkende Reduktion der EEG-Umlage für neuere KWK-Anlagen wird erst in Verbindung mit einem Gesetz wirksam, das auch die Son­dera­us­schreibungen für Wind und PV regeln soll.

Dies kündigte das Ministerium im Rahmen der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion an. Bereits Ende letzten Jahres war die Befreiung für ab August 2014 in Betrieb gegangene KWK-Anlagen ausgelaufen, weil die EU-Kommission diese Beihilfe nur befristet genehmigt hatte. Minister Altmaier hatte sich vor wenigen Monaten mit Brüssel auf eine neue Ausnahmeregelung geeinigt. Diese soll nun in das EEG aufgenommen werden. Um es zu novellieren, arbeitet das Ministerium an einem Artikelgesetz, das zahlreiche Änderungen im Energiebereich enthalten soll. Abschätzungen des Ministeriums auf Grundlage der Anträge auf Förderleistungen des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG), die beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle eingegangen sind, deuten darauf hin, dass bisher rund 10000 Anlagen von der Neuregelung betroffen sind. Das Ministerium geht davon aus, dass diese mit Ausnahme von etwa 200 Anlagen weiterhin die bisherige 40-Prozent-Umlage in Anspruch nehmen kön­nen. Offenbar will das Ministerium die Befreiung der Anlagen von der auf die Eigenversorgung entfallenden Stundenzahl abhängig machen. Diese sei für die Höhe der Projektrenditen maßgeblich, so das BMWi: „Für das Anlagesegment zwischen 1 und 10 MW installierter Leistung be- deutet dies, dass eine Förderfähigkeit der KWK-Anlagen in Form einer Umlagebegrenzung auf 40 Prozent nur bis zu einer jährlichen Auslastung von 3500 Vollbenutzungsstunden begrün­det werden kann, da einige der typisierten Beispielanlagen hier eine Projektrendite von 30 Prozent erreichen.”

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