NRW will Windkraftausbau beschränken lassen

Solarthemen+plus. Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat eine Bundesratsinitiative zur Wiedereinführung der Länderöffnungsklausel im Baugesetzbuch beschlossen. Damit würde auch anderen Ländern eine „10H-Regelung“ wie in Bayern ermöglicht; der Freistaat hatte eine befristete Klausel im Baugesetzbuch dafür genutzt.

„Wir halten unser Versprechen, den Ausbau der Windenergie wieder in geordnete Bahnen zu lenken. Dazu brauchen wir auch Mindestabstände zur Wohnbebauung, um die Akzeptanz für die Windenergie zu erhalten“, erklärt Dietmar Brockes, der energiepolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion: „Die auf Landesebene nötigen Schritte dazu haben wir unternommen. Im bereits geänderten Windenergieerlass ist das neue Berechnungsverfahren für den Immissionsschutz enthalten, mit dem die Abstände deutlich größer werden.“ In den Entwurf zum Landesentwicklungsplan (LEP) hat die NRW-Regierung bereits größere Abstände aufgenommen. Beschließen dürfte sie diesen LEP derzeit aber nicht. Denn dies würde geltendem Bundesrecht widersprechen. Daher wolle die Regierung nun eine Klausel in das Baugesetzbuch wieder einführen, die Ende 2015 ausgelaufen war, kündigt Landesbauministerin Ina Scharrenbach an. Wibke Brems, die energiepolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen erklärt zum Vorhaben der Landesregierung: „Unter dem Vorwand, die Akzeptanz für den weiteren Windenergieausbau erhöhen zu wollen, legt die Landesregierung die Axt an die Energiewende. Die von Schwarz-Gelb im Bundesrat geforderte Länderöffnungsklausel hat in Bayern seit 2014 dazu geführt, dass der Windenergieausbau dort praktisch zum Erliegen gekommen ist. Gleiches droht in NRW, sollte die Bundesratsinitiative Erfolg haben.“ Dann würde es in NRW in Zukunft an Genehmigungen für neue Standorte für Windenergieanlagen mangeln. Ein zweiter Änderungsvorschlag am Baugesetzbuch werde das Problem weiter verschärfen, da die Genehmigungsentscheidungen der Kommunen unnötig in die Länge gezogen würden. Text: Andreas Witt  

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