Erleichterung für PV auf Denkmälern in NRW

Solarthemen+plus. Die Fraktionen von CDU und FDP haben in den nordrhein-westfälischen Landtag ein Gesetz eingebracht, das deren Nutzung verbessern und den Einsatz erneuer­ba­rer Energien erleichtern soll.
Im Gesetzentwurf heißt es wörtlich: „Die Landesregierung wird beauftragt, die rechtlichen Rahmenbedingungen der Denkmalpflege in Absprache mit der kommunalen Ebene, den Landschaftsverbänden und den Bezirksregierungen dahingehend zu überprüfen und zu verbessern, dass insbesondere die Barrierefreiheit, der Umweltschutz, die Nutzung regenerativer Energien, die energetische Sanierung, der Brandschutz und mögliche Nut­zungen des jeweiligen Denkmals besser in Einklang mit dem Denkmalschutz gebracht werden können.“
Der Denkmalschutz stehe mehr denn je vor Herausforderungen, so die beiden Parteien. Dabei nennen sie als ein Beispiel die Nutzung regenerativer Energien. Es müssten neue Nutzungsmöglichkeiten von Denkmälern ermöglicht werden, insbesondere wenn es darum gehe, „sie erlebbar zu machen“.
Reiner Priggen, Vorsitzender des Landesverbandes Erneuerbare Energien (LEE) NRW begrüßte die Initiative: „NRW ist Energieland und ein Land der Denkmäler. Deswegen müssen wir Denkmalpflege und Energiewende in Einklang bringen.“ Dies scheitere in NRW häufig an überholten Regelungen zum Denkmalschutz. Wer eine fortschrittliche Solaranlage installieren wolle, werde zumeist von den Ämtern abgewiesen.
Priggen weist darauf hin, dass Klima- und Denkmalschutz in anderen Bundesländern schon gleichberechtigt seien. Und er fordert, statt Absichtserklärungen in Anträgen seien zeitgemäße Regelungen erforderlich, die Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden fördern statt sie verhindern. Der LEE kritisiert fehlende konkrete Maßnahmen und Verzögerungen in der Umsetzung. Er schlägt eine Regelung nach hessischem Vorbild vor. Hier müssen die Denkmalschutzbehörden bei allen Entscheidungen die Belange des Klima- und Ressourcenschutzes besonders berücksichtigen.

Text: Andreas Witt  

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