Verbraucherschützer fordern bessere Garantien für Batterien

Solarthemen+plus. Die Verbraucherzentrale NRW (VZ NRW) untersucht die Garantiebedingungen von Batterieanbietern und hat bereits fünf Unternehmen abgemahnt. Gegen Sonnen, Senec und E3/DC haben die Verbraucherschützer Klagen eingereicht.
Holger Schneidewindt, Jurist der Verbraucherzentrale NRW, kündigte gegenüber den Solarthemen an, sie würden die Garantiebedingungen bei weiteren Anbietern noch sehr genau prüfen. „Garantiebedingungen sind alles andere als ein Nebenaspekt“, erklärt der Jurist. Sie könnten beim Kauf einer Photovoltaikanlage beziehungsweise eines Speichers ausschlaggebend sein. Den jetzt abgemahnten Unternehmen seien teils 20-seitige Schreiben zugegangen, auf denen die VZ NRW aufgezeigt habe, „was alles nicht geht“.
Vor allem zwei Aspekte rückt Schneidewindt in den Fokus: den Datenschutz und Kostenklauseln. „Wenn die Garantie auf einen Stromspeicher davon abhängig gemacht wird, dass das Gerät dauerhaft mit dem Internet verbunden ist, der Hersteller personenbezogene Daten ohne klare Eingrenzung sammeln und nutzen sowie Updates zu nahezu beliebigen Zwecken aufspielen darf, ist das nicht hinnehmbar“, so der Jurist.
Den Verbraucherinteressen stünden auch Klauseln entgegen, die die Reparatur-, Service und Transportkosten auf den Kunden abwälzen sollten, sagt Schneidewindt. Wenn etwa die Garantienehmer selbst für den Ab- und Wiedereinbau der Speicher und den Transport zahlen sollten. Weitere Kritikpunkte der VZ NRW sind die fehlende Tansparenz bzw. Verständlichkeit der Garantiebedingungen, unklare Ausschlussgründe und zu kurze Meldefristen. Hinzu komme eine zu geringe garantierte Batterieleistung. Hier nennt die Verbraucherzentrale Sonnen als Beispiel. Das Unternehmen sichere selbst in den ersten Monaten nach Inbetriebnahme nur 80 Prozent der sogenannten Nennkapazität zu.
Die betroffenen Unternehmen reagierten unterschiedlich auf die Abmahnungen. Zwei unterschrieben eine Unterlassungserklärung. Gegen die drei anderen habe die VZ NRW Klage eingereicht, so Schneidewindt. Dies werde von einzelnen Unternehmen auch als Möglichkeit genutzt, strittige Fragen etwa im Zusammenhang mit dem Datenschutz gerichtlich klären zu lassen.
Stefan Dietrich, Pressesprecher von Senec, erklärte gegenüber den Solarthemen, das Unternehmen habe die Bedingungen deutlich abgeändert: „Wir sehen das als sehr verbraucherfreundlich an.“ Schneidewindt ist damit allerdings nicht zufrieden. Eine Unterlassungserklärung sei wichtig, um Wiederholungsgefahr auszuschließen.
Und auch mit den neuen Garantiebedingungen von Senec wird die VZ NRW wohl nicht einverstanden sein. Das Unternehmen übernimmt im Garantiefall lediglich 50 Euro netto von den Service- und Transportleistungen.

Text: Andreas Witt  

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