Energiegenossen liefern Mieterstrom

Besonders für Energiegenossenschaften scheint die Belieferung von Mietern mit Solarstrom direkt vom Dach als interessantes Betätigungsfeld. Doch nur wenige Photovoltaik-Mieterstromprojekte sind bislang realisiert worden. Seit das Mieterstromgesetz im Juli 2017 in Kraft getreten ist, zeigt die Bundesnetzagentur auf ihrer Internetseite aktuell die Zahl der laufenden Projekte in Deutschland, in denen Solarstrom an Mieter geliefert wird. […]

Besonders für Energiegenossenschaften scheint die Belieferung von Mietern mit Solarstrom direkt vom Dach als interessantes Betätigungsfeld. Doch nur wenige Photovoltaik-Mieterstromprojekte sind bislang realisiert worden.
Seit das Mieterstromgesetz im Juli 2017 in Kraft getreten ist, zeigt die Bundesnetzagentur auf ihrer Internetseite aktuell die Zahl der laufenden Projekte in Deutschland, in denen Solarstrom an Mieter geliefert wird. Aktuell werden dort 163 Anlagen mit zusammen 4 Megawatt Leistung ausgewiesen. Das sind nicht einmal zwei Promille der insgesamt in diesem Jahr in Deutschland neu errichteten Photovoltaik-Leistung.
Da mag Solarstrom inzwischen noch so konkurrenzfähig sein und da mag eine Studie der Bundesregierung ein Potenzial von 3,8 Millionen Wohnungen für solaren Mieterstrom als gut geeignet auswei­sen. Bislang ist das Mieterstromgesetz, mit dem die Große Koalition im vergangenen Jahr einen kleinen Zuschuss für direkt vom Dach an die darunter lebenden Mieter verkauften Strom ermöglichen wollte, ein Flopp. Nach gemeinsamer Ein­schätzung des GdW Bundes­ver­bands deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen und des Bundesver­bandes Solarwirtschaft (BSW) liegt dies an „unnötigen steuerlichen und bürokratischen Barrieren“ die das Mieterstromgesetz im vergangenen Jahr nicht beseitigt, sondern zum Teil erst errichtet habe.Im Koalitionsvertrag von SPD und CDU/CSU heißt es nun zwar: „Wir werden die bestehende Mieterstromregelung optimieren.“ Dies bezieht sich aber offenbar nur auf die gewerbesteuerliche Be­hand­­lung von Wohnungsbaugenossenschaften, für die Zusatzerlöse aus Solarstromerzeugung heute zum Verlust von Steuerprivilegien führen würden. Von den bürokra­tischen Hürden und der fehlenden Gleichstellung von Mieterstrom und Photovoltaik-Eigenverbrauch bei der EEG-Umlage, die der BSW beklagt, ist im Koalitionsvertrag nicht die Rede.

Und so sind unter den wenigen Vorreitern, die sich heute bereits mit Mieterstromprojekten hervortun, oft Energiegenossenschaften, bei denen neben einer bescheidenen Renditeerwartung zumeist der Klimaschutzgedanke im Vordergrund steht.

Bereits im Jahr 2014, lange vor dem Mieterstromgesetz baute die Heidelberger Energiegenossenschaft eG (HEG) auf die Dächer der sanierten 50er-Jahre Wohnsiedlung „Neue Heimat“ Nußloch ihre ersten Photovoltaikanlagen, die auch Mieter direkt beliefern. Weitere Mieterstromprojekte folgten. Im September 2018 weihten die Energiegenossen eine neue Quartiersversorgung für die bei­den Wohnprojekte HageButze und Konvisionär in ehemaligen Kasernengebäuden in der Heidelberger Südstadt ein (Foto links). Mittlerweile versorgt die HEG in und um Heidelberg über 100 Mietparteien mit Strom vom eigenen Dach. Vier weitere Mieterstromprojekte seien derzeit in der Umsetzung, berich­tet HEG-Vorstand Nicolai Ferchl.

„Ich würde jeder Energiegenossenschaft raten, beim Mieterstrom einzusteigen“, sagt Ferchl. Zugleich warnt er allerdings vor allzu großer Euphorie: „Wir stecken trotz unserer Erfahrung immer noch in jedes Projekt sehr viel Arbeit hinein. Finanziell fahren wir mit einem Mieterstromprojekt zwar etwas besser, als wenn wir den Strom voll ins Netz einspeisen würden. Aber eigentlich machen wir es nicht deshalb, sondern, weil wir finden, dass es das Richtige ist. Energiewende kann man nur konsequent betreiben, wenn man sie auch in die Städte trägt – und dazu gehört dann eben auch Mieterstrom.“

Vor allem der Messstellenbetrieb samt Abrechnungsaufwand sei nicht zu unterschätzen, berichtet Ferchl. Wäh­rend die HEG von der Planung der An­lage bis zur Stromlieferung und der Abrechnung mit den Mietern alle Auf­gaben selbst übernimmt, gibt Ferchl Neueinsteigern und ganz ehrenamtlich arbeitenden Genossenschaften den Tipp, sich mit einem erfahrenen Stadtwerk oder Ökostromanbieter zusam­men zu tun.So kooperiert die HEG selbst mit der von mehreren Energiegenossen­schaften ge­gründeten überregional organisier­ten Bür­ger­werke eG, von der sie die Reststrommengen bezieht, um Mieter auch dann beliefern zu können, wenn die Sonne nicht scheint. Solche Partner sind allerdings auch bereit, gegen entsprechendes Entgelt den Messstellenbetrieb zu übernehmen oder auch selbst gegenüber den Mietern in die Rolle des Energieversorgers zu schlüp­fen. Die örtliche Genossenschaft ist bei dieser Arbeitsteilung dann nur der Betreiber der Anlage, der den Strom an den Energieversorger verkauft, welcher seinerseits die Mieter beliefert.

Auch Sascha Gör­litz, Projektleiter beim Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverband (DGRV), rät zu Allian­zen. Im soeben erschienenen „Ratgeber Mieterstrom“ schreibt er: „Bei kleineren Energiegenossenschaften und ehrenamtlichen Strukturen sind Kooperationspartner zu empfehlen, auch wenn sich dabei die Marge verringert. So senken Sie die Komplexität ihres ersten Mieterstromprojektes, erfahren Lerneffekte und erhöhen die Umsetzungswahrscheinlichkeit.“Apropos Marge: Der Zuschlag, der nach dem EEG gezahlt wird, um Mieterstromprojekte zu unterstützen, beträgt aktuell je nach Anlagengröße zwischen 1,78 Cent je Kilowattstunde (40 bis 100 kW) und 3,33 ct/kWh (bis 10 kW). Er wird jeweils für 20 Jahre gezahlt. Allerdings wird er aufgrund der dahinter stehen­den Formel bei insgesamt fallenden EEG-Vergütungssätzen schon bald Geschichte sein. Der Zuschuss liegt laut Gesetz nämlich jeweils um 8,5 ct unter den Tarifen für ins Netz eingespeisten Solarstrom. Diese reduzieren sich je nach Entwicklung des deutschen Photovoltaikmarktes monatlich.

Grafik: RS Components

Dieser Text ist ursprünglich in der Energiekommune, Ausgabe Oktober 2018, erschienen.
Foto: Heidelberger Energiegenossenschaft eG
18.10.2018 | Quelle: Guido Bröer, Energiekommune | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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