Klimaschutz in die Verfassungen?

Solarthemen 508. Bündnis 90/Die Grünen haben einen Antrag in den Bundestag eingebracht, um den Klimaschutz im Grundgesetz zu verankern. Parallel soll ein Bürgerbegehren in Bayern dafür sor­gen, den Klimaschutz in die Landesverfas­sung aufzunehmen.
Der Antrag der bündnisgrünen Fraktion wurde in den Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen. Unterstützt wird er bislang nur von der Fraktion Die Linke.
Niema Movassat von der Fraktion Die Linke erklärt, zwar sei der Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen bereits in Artikel 20 a des Grundgesetzes verankert, daraus würden sich aber bislang keine staatlichen Verpflichtungen ergeben.
Der bündnisgrüne Fraktionschef Anton Hofreiter erklärt, eine Verankerung des Klimaschutzes im Grundgesetz könne zu einem ähnlichen Erfolg werden wie das Erneuerbare-Energien-Gesetz.
Seit dem 3. September sammelt der Verein „Klimaschutz – Bayerns Zukunft“ die benötigten 25000 Unterschriften, die für die Zulassung eines Volksbegehrens erforderlich sind. Ziel ist es, den Klimaschutz in der bayerischen Verfassung verankern. Sprecher des Volksbegehrens ist Patrick Friedl, der für Bündnis 90/Die Grünen bei der bayerischen Landtagswahl in Würzburg die Stimmenmehrheit erreichte. Er sagt, es gehe jetzt darum, alles zu tun, um eine drastische Klima-Erhitzung noch zu stoppen und den Schaden zu begrenzen.
Der Gesetzesentwurf des Volksbegehrens sieht eine Erweiterung des Artikels 141 Absatz 1 der Bayerischen Verfassung vor. Dieser definierte es bislang als Aufgabe des Staates, für den Schutz von Wasser, Boden und Luft als natürliche Lebensgrundlagen zu sorgen. Dies soll ergänzt werden um den Schutz des Klimas. Ein Verfassungsartikel zur Pflicht des Staates, für elektrischen Strom zu sorgen, soll um einen Halbsatz ergänzt werden mit dem Ziel, die Stromversorgung vollständig auf erneuerbare Energien umzustellen.

Text: Andreas Witt

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