Verbände kritisieren EU-Entwurf zu Datenschutzbestimmungen
Fast alle innovativen Geschäftsmodelle im Energiesektor so die Verbände basierten auf der Verarbeitung von Verbrauchs-, Zustands- und Messdaten, die mit einer Vielzahl von Messgeräten erfasst werden und nicht auf Smart Meter beschränkt sind, die beim Kunden installiert werden. Dazu gehören Dienstleistungen für intelligentes Energiemanagement, das Management und die Steuerung von Erzeugungs- und Verbraucheranlagen, Dienstleistungen für die Elektromobilität und zahlreiche Smart-Home-Anwendungen.
Würgt Datenschutz Geschäftsmodelle ab?
„Solche Geschäftsmodelle wären ohne Daten, die über Endgeräte und Geräte erfasst werden, undenkbar. Laut Artikel 8 des aktuellen Entwurfs der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation dürfen Informationen aus Endgeräten des Endnutzers jedoch nur unter strengsten Bedingungen gesammelt und verarbeitet werden. Diese Einschränkungen beschränken sich nicht nur auf personenbezogene Daten, sondern erstrecken sich auch auf Sach- und Geschäftsdaten. In seiner derzeit breiten Fassung deckt Artikel 8 fast alle innovativen Entwicklungen in der Energiewirtschaft ab, ohne ausreichende Ausnahmen für sektorspezifische Gegebenheiten“, resümieren sie.
Es gäbe keine Vertragssicherheit mehr
Anders als in der Datenschutz-Grundverordnung gebe es keine Rechtfertigung für die Datenverarbeitung, da sie für die Erfüllung eines Vertrags mit dem Endnutzer, die Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung oder aufgrund überwiegender Interessen erforderlich ist. Dies mache die Datenverarbeitung für innovative Energiedienstleistungen praktisch unmöglich (auch wenn nur Geschäftsdaten betroffen sind).
Ein weiteres wichtiges Anliegen sei die Einwilligung zur Verarbeitung von Daten von Endgeräten. Im vorliegenden Entwurf könne die Zustimmung ohne vorherige Ankündigung widerrufen werden. Dies führe dazu, dass vertragliche Leistungen nicht erbracht werden könnten, und dies wiederum habe zur Folge, dass der Vertrag fristlos gekündigt werde.
„Datenschutz darf innovative Lösungen nicht beeinträchtigen“
„Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Bedeutung des elektronischen Datenschutzes die innovativen Lösungen, die für die Energiewende von entscheidender Bedeutung sind, nicht beeinträchtigen darf, insbesondere wenn es sich um Geschäftsdaten handelt und nicht um personenbezogene Daten. Soweit es sich um personenbezogene Daten handelt, sind bestimmte Ausnahmeregelungen erforderlich, damit Dritte ihren vertraglichen Verpflichtungen gegenüber ihren Kunden nachkommen können.“
Die Verbände haben eine offenen Brief an die Kommission gesendet, einzusehen ist er hier
26.10.2018 | Quelle: Solarpower Europe | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH