Sonneninitiative bringt EEG-Umlage vor Gericht

Solarthemen 509. Der Verein Sonneninitiative will ein Gerichtsverfahren provozieren, um einen Teil der EEG-Umlage verfassungsrechtlich prüfen zu lassen.

Derzeit warte die Sonneninitiative noch auf die Verhandlung, sagt Christian Quast, 1. Vorsitzender des Vereins. Möglicherweise spare sich das Gericht auch ein mündliches Verfahren und überweise den Fall direkt an das Verfassungsgericht. Das wäre im Interesse des Vereins. Er hat einen Teil der Rechnung des Stromnetzbetreibers Amprion nicht bezahlt. Dies betrifft 20 Prozent der EEG-Umlage für die Sonnenkraftwerke des Vereins. So will er Amprion dazu bewegen, dieses Geld einzuklagen. Die schon anberaumte Verhandlung sei aber verschoben worden, erklärt Quast. Denn der Verein habe den Energierechtler Peter Becker damit beauftragt, beim Landgericht Marburg zu beantragen, das Verfahren auszusetzen.  Dem Bundesverfassungsgericht soll zur Prüfung die Frage vorgelegt werden, ob die Besondere Ausgleichsregelung der §§ 64 bis 66 EEG 2014 bzw. §§ 60a bis 69 EEG 2017 mit Artikel 3 Abs. 1 des Grundgesetzes unverträglich ist. Dies betrifft die Industrieprivilegien, die für den einzelnen Stromkunden etwa 20 Prozent der EEG-Umlage ausmachen. Jetzt müsse das Landgericht Marburg zunächst entscheiden, ob es Beckers Argumentation für stichhaltig hält und daher die Verfassungsmäßigkeit der Besonderen Ausgleichsregelung prüfen lassen möchte, so Quast. Sei dies nicht der Fall, wolle der Verein Revision einlegen. „Einer muss sich ja darum kümmern”, sagt er zur Motivation. Der Verein könne allerdings durchaus noch Unterstützung gebrauchen, denn das Verfahren koste ihn viel Geld. Text: Andreas Witt

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