Kompromiss: Geringere Absenkung bei PV-Vergütungen

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Solarthemen+plus. Am heutigen Freitag haben sich die Berichterstatter der Regierungsfraktionen zum Energiesammelgesetz erneut zusammengesetzt, um über die geplanten neuen Regelungen für die Photo­voltaik strittigstem Punkt zu sprechen. Dazu gab es vom Bundeswirtschafts­minis­te­rium einen neuen Kompromissvorschlag, der aber nicht auf volle Zustimmung stieß.

Jetzt wird zunächst weiterverhandelt. Doch Ministerium und Abgeordnete stehen unter Zeitdruck, weil die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) noch dieses Jahr über die Bühne gehen soll. Am Dienstag kommender Woche soll den Fraktionen der überarbeitete Gesetzentwurf vorgestellt werden. Am Mittwoch wird der Wirtschaftsausschuss des Bundestages darüber noch einmal beraten. Am Freitagmorgen soll ihn der Bundestag beschließen. Besonders diskutiert werden die im EEG vorgesehenen Vergütungen bzw. Marktprämien. Diese wollte das Wirtschaftsministerium im ersten Gesetzentwurf bei den auf oder an baulichen Anlagen errichteten Anlagen zwischen 40 und 750 Kilowatt um rund 20 Prozent absenken. Offenbar ist das Ministerium nun bereit, die Absenkung zu reduzieren und auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben – bislang war vorgesehen, die Vergütung schon ab dem 1. Januar zu verringern. Überförderung der PV nicht gegeben Bei seinen ursprünglichen Plänen zur 20-Prozent-Degression der Vergütung berief sich das Ministerium auf in Auftrag gegebene Studien und die in der Europäischen Union vorhandene Pflicht, Überförderungen zu vermeiden. Fraglich ist jedoch, ob eine solche Überförderung tatsächlich besteht. Von Solar-Unternehmen, Verbänden und Wissenschaftlern wird reklamiert, die Studien spiegelten nicht die Realität wider. So kommt die Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) Berlin in einer Kurzstudie zu dem Ergebnis, die Betriebskosten würden in den vom Wirtschaftsministerium verwendeten Studien deutlich unterschätzt. Und diese HTW-Studie wird auch von Parlamentariern wahrgenommen. Auch in den Regierungsfraktionen stößt der Gesetzentwurf – gerade bei diesem Thema – nicht auf Zustimmung. Einige Abgeordnete halten es für falsch, die Vergütung so stark abzusenken und damit auf das Niveau von Freilandanlagen zu bringen. Thomas Bareiß, Parlamentarischer Staatssekretär beim Wirtschaftsministerium, bekräftigte auf dem Forum Neue Energiewelt, die PV-Dachanlagen seien ein spezielles Thema, das mit Brüssel ganz intensiv diskutiert würde. Es könne nicht sein, dass Modulpreise im letzten Jahr um 28 Prozent gefallen seien, aber die Vergütungen gleich blieben. Jeder, der unter vier Augen mit ihm spreche, bestätige, hier sei Luft drin. Bareiß kündigte jedoch auch an, es werde im parlamentarischen Verfahren noch genauer geprüft, wie viel Luft das sei. Bernd Westphal, energiepolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, sprach sich ebenfalls auf dem Forum für eine Politik der ruhigen Hand aus und betonte damit die Funktion des „atmenden Deckels”, die bereits im EEG verankert ist: Steigt die Nachfrage aufgrund eines besonders günstigen Verhältnisses von Systempreisen und Vergütungen, so wird die Förderung automatisch schneller abgesenkt. Absenkung für Mieterstrom vom Tisch Offenbar will eine Mehrheit in den Fraktionen die Förderung für Mieterstromanlagen nicht zu abrupt stoppen, wie es auf Basis des ursprünglichen Gesetzentwurfes der Fall gewesen wäre. Ministerium und die Berichterstatter der Regierungsfraktionen zum Gesetzentwurf haben sich darauf geeinigt, die jetzigen Vergütungen für Mieterstromanlagen bestehen zu lassen Das Gesetz soll so gefasst werden, dass die Mieterstromanlagen nicht von der Absenkung bei den größeren Dachanlagen betroffen sind. Derzeit ist die Förderung für Mieterstromanlagen direkt an die Vergütung für Dachanlagen gekopppelt. Die schwarz-rote Koalition hatte sich bei der letzten größeren EEG-Novelle darauf verständigt, Mieterstrom mit der EEG-Umlage zu belasten, dies aber durch eine Vergütung abmildern wollen. Würde nun diese Mieterstrom-Vergütung sehr stark sinken, gingen die Anreize verloren. So erklärte auch Bareiß auf dem Forum, gerade dies werde intensiv diskutiert. „Das Thema Mieterstrom ist wichtig. Wir brauchen da mehr Geschwindigkeit”, so Bareiß: „Das dürfen wir nicht abwürgen.” Westphal betonte: „Wir sehen keinen Handlungsbedarf, beim Mieterstrom Kürzungen vorzunehmen.“ Die Politiker wollen den Mieterstrom stärken. Jedoch gibt es von ihrer Seite bislang keine Initiative, diesen Bereich generell neu zu regeln und zu vereinfachen. Dies wäre der Fall, wenn das gesetzliche Konstrukt der Personenidentität aufgehoben würde. Nur der ist von der EEG-Umlage befreit, der die Anlage selbst betreibt und den Strom selbst nutzt – und dies zu 100 Prozent auch nur bei kleinen Anlagen. Andere Länder haben dies anders geregelt. So ist in der Schweiz Strom, der auf einem Areal produziert und verbraucht wird, von allen Abgaben befreit. Auch in der neuen Erneuerbare-Energien-Richtlinie der Europäischen Union wird eine solche Regelung präferiert, jedoch vom deutschen Gesetzgeber nicht aufgegriffen . Einige komplizierte Regelungen im EEG, die jetzt durch weitere zu Bagatellgrenzen und Schätzoptionen ergänzt werden sollen, könnten komplett entfallen. Solche möglichen Vereinfachungen wurden auch auf dem Forum Neue Energiewelt diskutiert. Holger Krawinkel von der MVV Energie AG sprach sich dafür aus, ganze Marktsegmente aus dem EEG herauszunehmen. „Weniger Bürokratie und mehr Verantwortung hinter dem Zähler“, so seine Forderung. Und Johannes Lackmann von Westfalenwind erklärt: „Wir müssen die Consumer-PV aus dem EEG herausnehmen. Wir müssen sie entfesseln.” Sie käme ohne EEG inzwischen besser zurecht als mit ihm. „Aber die Branche hält am EEG fest und klammert sich daran”, meint Lackmann. Text: Andreas Witt Foto: Tom Weber, www.tom-e-design.de/pixelio.de

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