Wie wird eine EEG-Anlage EEG-konform „ersetzt“

Die Clearingstelle EEG/KWKG hat ein Hinweisverfahren zu der Frage eingeleitet, unter welchen Bedingungen der Ersatz einer Anlage als Ersatz "an demselben Standort" nach §38b Abs.2 Satz1 EEG 2017 gilt.

Dabei geht es auch um die Frage, ob es möglich ist, die neuen Solaranlagen unter Beibehaltung des fiktiven Inbetriebnahmezeitpunktes an einen anderen Standort zu versetzen. Ferner soll geklärt werden, welche Fristen beim Ersetzen einer Anlage zu beachten sind, wenn die Vergütung erhalten bleiben soll.

Die Verbände und Interessengruppen haben noch bis zum 17. Dezember Gelegenheit, ihre Stellungnahme zu diesen Fragen bei der Clearingstelle abzugeben.

Das Hinweisverfahren wird bei der Clearingstelle unter dem Aktenzeichen 2018/24 geführt.
26.11.2018 | Quelle: Clearingstelle EEG/KWKG | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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