Wirtschaftsausschuss beschließt EEG-Novelle

Solarthemen+plus. Am gestrigen Mittwoch hat der Wirtschaftsausschuss des Bundestages mit den Stimmen der Regierungskoalition Änderungen am eigenen Gesetzentwurf be­schlos­sen, der eine etwas geringere Absenkung der Vergütung für Solarstromanlagen an und auf baulichen Anlagen bringt. Der 52-Gigawatt-Deckel bei der Photo­vol­taik wird – zumindest nach dieser ersten EEG-Novelle – weiterhin Bestand haben.

Am Freitag wird das Energiesammelgesetz nach der Einigung der Koalition im Wirtschaftsausschuss voraussichtlich vom Bundestag in 2. und 3. Lesung verabschiedet werden. Der Kasseler SPD-Bundestagsabgeordnete Timon Gremmels, der das Gesetz als Mitglied im Wirtschaftsausschuss für den Bereich Photovoltaik federführend mitverhandelt hat, zeigt sich mit dem gefundenen Kompromiss zufrieden: „Mit dem Energiesammelgesetz geben wir der Energiewende einen neuen Schub.” Der Kompromiss der Regierungskoalition sieht nun vor, die Vergütung für PV-Anlagen mit einer Leistung zwischen 40 und 750 kW nicht schon zum 1. Januar 2019, sondern schrittweise ab Februar zum 1. April 2019 auf 8,9 statt – wie zunächst von der Regierung vorgesehen – 8,33 Cent/kWh abzusenken. Die Degression liegt so nicht bei 19,6 sondern bei 14,1 Prozent. Kleine Lösung für den Mieterstrom Die Förderung von Mieterstromanlagen wird weiterhin von den im EEG definierten Vergütungen bzw. Marktprämien abhängen. Der Förderbetrag geht an die Betreiber von PV-Anlagen, die ihren Solarstrom an Mieter verkaufen. Bisher ist im Gesetz vorgesehen, generell 8,5 Cent/kWh abzuziehen. Für die Anlagen mit mehr als 40 bis 750 kW soll dieser Abzugsbetrag nun auf 8 Cent reduziert werden. Die Förderung des Mieterstroms wird am 1. April also zunächst bei 0,9 Cent/kWh liegen. Bezogen auf einen Durchschnittshaushalt mit 3500 kWh beträgt die Fördersumme dann insgesamt 31,50 Euro pro Jahr. Im Rahmen der allgemeinen Degression wird er sich bei neuen Anlagen weiter verringern. Andreas Horn, Vorsitzender der Vereins Sonnenkraft Freising, erwartet, dass die Mieterstromvergütung so im Oktober kommenden Jahres komplett wegfallen wird. „Und dies, obwohl der Koalitionsvertrag für Mieterstrom Verbesserungen angekündigt hatte und keine Verschlechterungen”, bilanziert Horn. Zunächst nicht geöffnet wird der 52-Gigawatt-Deckel für die Photovoltaik im EEG. Er führt dazu, dass neue Solarstromanlagen automatisch nicht mehr gefördert werden, wenn in Deutschland eine PV-Leistung von 52 Gigawatt erreicht wird. Davon sollen künftig mit der Gesetzesänderung die Anlagen ausgenommen werden, deren Marktprämien im Zuge von Ausschreibungen ermittelt werden. Betroffen vom Deckel sind bei seinem Erreichen demnach die kleineren PV-Systeme bis maximal 750 kW. „Bei der Solarenergie zeigt diese Regierungskoalition exemplarisch, dass sie die Zeichen der Zeit nicht erkannt hat”, erklärte die bündnisgrüne Bundestagsabgeordnete Julia Verlinden nach der Ausschusssitzung: „Union und SPD halten an der Obergrenze für Solaranlagen von insgesamt 52 Gigawatt fest. Gleichzeitig bremst die Koalition den Ausbau von mittelgroßen Solarstrom-Anlagen durch eine erhebliche Kürzung der Vergütung aus.” Strittige Themen in Koalitions-AG verlagert Der Deckel ist in der Koalition strittig. Sie fand im Rahmen der jetzigen Verhandlungen nicht zu einer Lösung. Ebenso wie weitere Themen wird es daher in eine Arbeitsgruppe der Koalition verlagert, die am 10. Dezember erstmals tagen soll. Ihr werden Energiepolitiker der Bundestagsfraktionen angehören; zu einzelnen Sitzungen sollen nach dem derzeitigen Stand der Planung Vertreter der Länder hinzugezogen werden. In dieser Runde soll so auch eine Lösung für die wegfallende gesetzliche Förderung von PV-Anlagen gefunden werden. Dies könnte in der Aufhebung des Deckels bestehen. Denkbar sind aber auch neue Förderoptionen wie ein Investitionszuschuss oder der völlige Verzicht auf weitere Fördermaßnahmen. Der 52-Gigawatt-Deckel ist letztlich Teil der Verhandlungsmasse. Denn ein weiteres Thema in der Arbeitsgruppe sind zum Beispiel größere Abstände von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung, die von einigen Unionsabgeordneten gefordert werden. Text: Andreas Witt

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