Solarthemen+plus. Der Finanzausschuss hat es gestern mit der Ergänzung zu einem „Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus” Wohnungsbaugenossenschaften und Wohnungsvereinen voraussichtlich erleichtert, ihren Mietern ab dem kommenden Jahr Mieterstrom von den Dächern der Häuser anbieten zu können.
Bisher ist es für die Wohnungsbaugenossenschaften und -vereine schädlich, Solarstromanlagen zu betreiben, weil eine solche wirtschaftliche Tätigkeit das Privileg gefährdet, von der Gewerbesteuer befreit zu sein. Denn dieses gilt nur, wenn die Genossenschaften und Vereine Einnahmen lediglich aus der Vermietung an Mitglieder erzielen. Andere Tätigkeiten unterliegen der Steuerpflicht. Und sind die Einnahmen aus der übrigen Tätigkeit höher als zehn Prozent der Gesamteinnahmen, entfällt bislang die Steuerbefreiung komplett. Diese Regelung kann Genossenschaften und Vereine davon abhalten, Solarstromanlagen zu errichten und Mieterstrom anzubieten. Das soll sich nun ändern, sofern der Bundestag – voraussichtlich – der Gesetzesnovelle ebenfalls zustimmt. Ein Überschreiten der Zehn-Prozent-Grenze soll künftig unschädlich sein, wenn sie auf Mieterstromprojekte zurückzuführen ist. Jedoch dürfen die Einnahmen aus den Solarstromlieferungen 20 Prozent der Gesamteinnahmen nicht übersteigen. Text: Andreas Witt