Prozesswärme-Förderung zieht um

Foto: Guido Bröer
Solarthemen 510.Für die Förderung von Prozesswärme aus erneuerbaren Energien sollen ab Januar neue Regeln gelten. Künftig sind nicht mehr die Richtlinien des Marktanreizprogramms (MAP) maßgeblich, sondern eine neue Richtlinie speziell für Effizienzmaßnahmen und Er­neu­erbare in Industrie und Gewerbe.

Die neue „Richtlinie für die Förderung der Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit“ soll einige bisherige Prinzipien in diesem Bereich deutlich verändern. Nach der offenbar weitgehend veröffentlichungsreifen Entwurfsfassung des Wirtschaftministeriums, die den Solarthemen vorliegt, sollen beispielsweise die Fördersätze für Biomasseanlagen, Wärmepumpen und Solarthermie vereinheitlicht werden. Künftig gäbe es demnach für alle drei Bereiche 45 Prozent Zuschuss auf die förderfähigen Kosten. Neue Berechnungsgrundlage Das sieht zunächst aus, wie eine deutliche Erhöhung der Förderquote für Biomassekessel und Wärmepumpen, die bislang nur 30 Prozent Förderung bekamen, bei gleichzeitiger Absenkung für die solare Prozesswärme, für die bei BAFA und KfW eine 50-prozentige Förderung oder wahlweise eine ertragsabhängige Förderung im Angebot war. Doch so einfach sind die alten und neuen Prozentsätze nicht zu vergleichen, denn als förderfähige Kosten gelten künftig nicht mehr die Nettoinvestitionskosten, sondern „die Investitionsmehrkosten zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen gegenüber der Energieerzeugung aus konventionellen Quellen“. Während also von den Kosten eines Biomassekessels oder einer Wärmepumpe üblicherweise die Kosten eines Referenz-Gaskessels abgezogen werden müssen, dürften bei der Solarthermieanlage, die normalerweise einen Kessel nicht ersetzt, sondern zusätzlich installiert wird, die vollen Investitionskosten als förderfähig veranschlagt werden können. Die gleichen Förderprinzipien gelten auch für Effizenz- und Optimierungsmaßnahmen sowie Mess-, Steuer-, und Regelungstechnik, die ebenfalls über die neue Richtlinie förderfähig sind. Neben dem Prozesswärmeteil der MAP-Richtlinie ersetzt das neue Förderpapier künftig auch die Abwärmerichtlinie vom August 2017 und die Richtlinie für hocheffiziente Querschnittstechnologien vom April 2016. Bonus für KMU Im Gegensatz zum 45-prozentigen Fördersatz für Prozesswärme aus erneuerbaren Energien, wo das europäische Beihilferecht solche hohen Förderungen zulässt, liegt in den anderen Bereichen der Grund­fördersatz nur bei 30 Prozent. In allen Förderbereichen erhalten allerdings kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wie bisher einen Bonus. Er beträgt künftig jeweils 10 Prozentpunkte auf die förderfähigen Kosten. Mit der Richtlinienänderung dürften einige bisherige Besonderheiten entfallen. So ist von der Wahlmöglichkeit für eine ertragsorientierte Förderung für Solarthermieanlagen (bisher 45 ct pro kWh Referenzjahresertrag) nicht mehr die Rede. Text: Guido Bröer

Beliebte Artikel

Schließen