Irritationen um European Energy Award

Solarthemen+plus. Kommunen, aber auch die Förderinstitutionen, können derzeit nicht einschätzen, wer in welchem Maße vom Bund eine Förderung zur Teilnahme an Managementsystemen wie dem European Energy Award (EEA) erhält.

Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hatte beschlossen, die Teilnahme am EEA nicht mehr zu bezuschus­sen, weil sie von einer künftigen Bundesförderung ausging. Doch der Bund wird über die Kommunalrichtlinie mit dem Förderbaustein „Energiemanagementsysteme” bestenfalls kleine Teilbereiche des EEA unterstützen, und zwar nur das Energiemanagement der kom­mu­nalen Liegenschaften. Der EEA sei aber wesentlich komplexer und gehe deutlich darüber hinaus, sagt Ilga Schwidder, die Geschäftsführerin der deut­schen Bundesgeschäftsstelle des EEA. Carolin Zerger, Pressesprecherin des Bundesumweltministeriums, erklärte gegenüber den Solarthemen: „Nicht alle Maßnahmenbereiche des EEA dienen dem Aufbau und Betrieb eines Energiemanagementsystems im Sinne der Kommunalrichtlinie. Kommunen, die am EEA teilnehmen, können daher nur die Beratertage gefördert bekommen, die der kontinuierlichen Erfassung, Steuerung und fortlaufenden Verbesserung der energetischen Leistung dienen.” Die Leistungen aufzuteilen, die im Rah­men der Kommunalrichtlinie förderfähig wären, hält Schwidder aber kaum für möglich. Hinzu kommt, so ist von der Service- und Kontaktstelle Kommunaler Klimaschutz zu erfahren, dass Kommunen bislang im Rahmen dieses Förderbausteins keine Zuschüsse erhalten, wenn sie bereits über ein Energiemanagementsystem verfügen. Das aber wird für fast alle Kommunen gelten, die sich bereits am EEA beteiligen.

Beliebte Artikel

Schließen