Neue Förderrichtlinien für Energieeffizienz und Erneuerbare in Unternehmen

Foto: Guido Bröer
Foto: Guido Bröer / Solarthemen
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) richtet seine Förderprogramme für Energieeffizienz von Prozessen und Anlagen in Unternehmen neu aus. Neue Förderrichtlinien fassen mehrerere bisherige Förderprogramme zusammen. Unter anderem für Prozesswärme aus erneuerbaren Energien wie beispielsweise Solarthermie sollen ab Januar neue Regeln gelten. Wie der Informationsdienst Solarthemen bereits vor Weihnachten berichtete, sind dafür künftig nicht […]

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) richtet seine Förderprogramme für Energieeffizienz von Prozessen und Anlagen in Unternehmen neu aus. Neue Förderrichtlinien fassen mehrerere bisherige Förderprogramme zusammen. Unter anderem für Prozesswärme aus erneuerbaren Energien wie beispielsweise Solarthermie sollen ab Januar neue Regeln gelten. Wie der Informationsdienst Solarthemen bereits vor Weihnachten berichtete, sind dafür künftig nicht mehr die Richtlinien des Marktanreizprogramms (MAP) maßgeblich, sondern neue Regeln speziell für Effizienzmaßnahmen und Er­neu­erbare in Industrie und Gewerbe.
 
„Wir setzen mit dem neuen Förderprogramm ein einfacheres und anwenderfreundliches Fördermodell um. Dadurch werden beispielsweise Investitionen in eine verstärkte Nutzung von industrieller Abwärme sowie die Verbesserung der Energieeffizienz von Produktionsprozessen wirksamer gefördert“, so Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier.
 
Das neue Programm versteht sich ein weiterer Schritt bei der Umsetzung der Förderstrategie Energieeffizienz.
 
Das BMWi bündelt in dem neuen technologieoffenen und branchenübergreifenden Förderpaket sechs bisherige Förderprogramme in zwei Richtlinien. Die Richtlinie „Energieeffizienz und Prozesswärme aus erneuerbaren Energien in der Wirtschaft – Kredit und Zuschuss“ ist am 1.1.2019 mit Fördersätzen bis zu 55%. Die Richtlinie „Energieeffizienz und Prozesswärme aus erneuerbaren Energien in der Wirtschaft – Wettbewerb“ wird das ehemalige Programm „STEP Up!“ mit neuen Konditionen ab Frühjahr 2019 ersetzen. Der genaue Starttermin für diese zweite Richtlinie werde noch bekanntgegeben, so das BMWi.
 
Das Förderpaket richtet sich an Unternehmen aller Branchen und Größen, Stadtwerke und Energiedienstleister.

Gefördert wird künftig in vier Modulen:

– Erneuerbare Energien (z.B. Solarthermie, Geothermie, Biomasse) zur Prozesswärmebereitstellung

– Querschnittstechnologien (Pumpen, Motoren, Ventilatoren, usw.) für schnelle Effizienzgewinne

– Mess-, Steuer- und Regelungstechnik sowie Energiemanagementsoftware zur Unterstützung der Digitalisierung

– Technologieoffene Förderung von  Investitionen, die Strom- oder Wärmeeffizienz steigern

Die Fördersätze betragen:

– bei Prozesswärmetechnologien, die erneuerbare Energien nutzen, 55% für kleine und mittlere Unternehmen (große Unternehmen  45 %)

– bei Effizienzmaßnahmen 40% der förderfähigen Investitionskosten für kleine und mittlere Unternehmen (große Unternehmen 30%)

– Max. Förderung: 10 Mio. Euro pro Antragsteller oder Projekt.

Wahlweise zur Verfügung stehen:

– ein direkter Investitionszuschuss beim BAFA oder

– ein Kredit mit Teilschulderlass (Tilgungszuschuss) bei der KfW (über Hausbanken)
7.1.2019 | Quelle: BMWi/Solarthemen | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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