Millionen für Verteilnetze

Mitarbeiter im Umspannwerk, Foto: Stromnetz Hamburg/Torsten Kollmer
Für die Energiewende ist der Ausbau der Verteilnetze ein wichtiger Baustein, um dezentrale Stromerzeuger wie die Photovoltaik (PV) besser und sicher einzubinden. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat den Netzbetreibern dafür rückwirkend 900 Millionen Euro an Kapitalkostenaufschlägen genehmigt.

Um künftig mehr PV-Strom dezentral zu erzeugen und zu verbrauchen – etwa in Städten – ist ein kontinuierlicher Ausbau der regionalen Netzinfrastruktur notwendig. Für Investitionen in das bundesdeutsche Verteilnetz haben Stromnetzbetreiber nun erstmals von der BNetzA sogenannte Kapitalkostenaufschläge erhalten, die sie auf die Netzentgelte umlegen dürfen.

Wie die Stromaufsichtsbehörde mitteilte, hat sie .für den Ausbau des Stromverteilernetzes bis zum 31. Dezember 2018 Kapitalkostenaufschläge von etwa 900 Millionen Euro genehmigt. Dies entspreche durchgeführten oder geplanten Investitionen von rund 10,4 Milliarden Euro.

„Die Bundesnetzagentur hat beachtliche Summen für Investitionen in die Verteilernetze genehmigt. Die Verteilernetzbetreiber haben Kapitalkostenaufschläge vehement gefordert. Jetzt ist das Geld da“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Wir werden darauf achten, dass dieses Geld der Netznutzer nun auch investiert wird. Nicht genutzte Mittel wird die Bundesnetzagentur verzinst zurückfordern.“

Zum 1. Januar 2019 wurde für Stromverteilernetze erstmals das Instrument des Kapitalkostenaufschlags von der Bundesnetzagentur umgesetzt. Demnach können Verteilernetzbetreiber unmittelbar für Investitionen in die Netzinfrastruktur Aufschläge auf die von der Bundesnetzagentur genehmigte Erlösobergrenze beantragen.

Die Erlösobergrenzen umfassen alle Netzkosten zuzüglich einer Verzinsung des Eigenkapitals, die den Verbrauchern von den Unternehmen über die Netzentgelte in Rechnung gestellt werden dürfen.  Beim Kapitalkostenaufschlag handelt es sich im Wesentlichen um Vorfinanzierungen, da die Unternehmen schon geplante Investitionen einpreisen können. Die Investitionen können in den Bestand oder die Erweiterung des Netzes fließen.
Die Hochrechnung der Kapitalkostenaufschläge von etwa 900 Millionen Euro auf getätigte oder geplante Investitionen von ca. 10,4 Milliarden Euro ergibt sich daraus, dass nur die jährlichen Kapitalkosten der Investitionen inklusive Eigenkapitalverzinsung in die Erlösobergrenzen eines Kalenderjahres einfließen.

Die genehmigten Kapitalkostenaufschläge beziehen sich auf durchgeführte oder geplante Investitionen in den Jahren 2017, 2018 und 2019. Zu den von der Bundesnetzagentur genehmigten Kapitalkostenaufschlägen kommen weitere Investitionen der 700 kleineren in Landeszuständigkeit regulierten Unternehmen hinzu.
21.1.2019 | Quelle: Bundesnetzagentur | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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