Baden-Württemberg ändert PV-Speicherförderung

Solarthemen+plus Ab Februar gelten in Baden-Württemberg neue Förderbedingungen für Solarstromspeicher. Künftig gibt es auch Geld für Ladepunkte für Elektroautos.

Seit 1. Februar 2019 gelten für netzdienliche Solarstromspeicher an neuen Photovoltaikanlagen geänderte Förderbedingungen. Neu ist ein Bonus für Speicher an größeren Hausdachanlagen. Im Zuge der Anschaffung werden künftig auch Ladepunkte für Elektroautos gefördert. Zudem kommen neben Privatpersonen, Kommunen und Unternehmen jetzt auch Landwirte in den Genuss des Landesgeldes. Nachdem das über die KfW-Bank verwaltete Bundesförderprogramm bereits zum Jahresende 2018 ausgelaufen ist, sank die Förderhöhe für Heimspeicher auch im baden-würtembergischen Programm bei Heimspeichern wie geplant um 33 Prozent, bei Gewerbespeichern um 25 Prozent. Pro Kilowattstunde nutzbarer Batteriekapazität beträgt sie jetzt bei Speichern bis 10 kW 200 Euro, für größere Anlagen 300 Euro. Neue Photovoltaikanlagen zwischen 10 und 14 Kilowatt installierter Leistung in Verbindung mit einem Speicher werden einmalig mit 400 Euro zusätzlich gefördert. Ziel ist, den Anteil von größeren Solaranlagen zu erhöhen. Der Zuschuss soll die anteilige EEG-Umlage abfedern, die in diesem Anlagensegment deutlich zu Buche schlägt. Künftig können auch landwirtschaftliche Betriebe die Unterstützung beantragen. Eine weitere Änderung betrifft das Mindestinstallationsverhältnis: Bislang musste das Leistungsverhältnis von Solaranlage zu Solarspeicher mindestens 1,2 zu 1 betragen. Künftig können die Speicher auch größer sein – die das Verhältnis übersteigende Speicherkapazität wird jedoch nicht gefördert. Der bisherige Bonus für prognosebasierte Batteriemanagementsysteme entfällt, da sie künftig ohnehin Fördervoraussetzung sind. Stattdessen wird seit dem 1. Februar gefördert, wer sich einen netzdienlichen Ladepunkt für Elektroautos anschafft. Dafür gibt es einen Zuschuss von 500 Euro.

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