Bundesnetzagentur korrigiert Degressionstempo

Solarthemen+plus. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat für Verwirrung in der Photovoltaikbranche gesorgt, nachdem sie den Wert für die Vergütungs-Degression für PV-Anlagen in den Monaten Februar bis April 2019 mehrfach korrigierte und zuletzt von 1,4 auf 1,0 Prozent abgesenkt hat.

Grund dafür war ein Rechenfehler, der mit der jüngsten Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes Ende Dezember zu tun hat. Offenbar hatte die Behörde versäumt, die über Ausschreibungen realisierten Freiflächenanlagen aus der für die Ermittlung des Degressionstempos relevanten neu installierten PV-Leistung herauszurechnen. Zumal gleichzeitig in diesen drei Monaten die im Energiesammelgesetz festgeschriebenen Sonderabsenkungen für PV-Anlagen mit mehr als 40 kW greifen, hatte dies offenbar zu Konfusion geführt. Als Vergütungssätze sollen nun laut BNetzA die Werte der folgenden Tabelle gelten: Die Urheberschaft für den entscheidenden Tipp an die BNetzA reklamieren verschiedene Stellen für sich, unter anderem der Bundesverband Solarwirtschaft und der Verein Sonnenkraft Freising.

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