Ackerflächen profitieren von erster Solarausschreibungen 2019

Solarpark bei Augsburg, Foto: Encavis
Bei der ersten Solarausschreibung 2019 der Bundesnetzagentur

haben vor allem Freiflächenanlagen in Bayern das Rennen gemacht, die auf Ackerflächen realisiert wurden. Die Behörde hat derweil fehlerhafte Degressionssätze korrigiert.
Wie die Bundesnetzagentur (BNetzA) mitteilte, wurden im Rahmen der ersten Solarausschreibung des Jahres 2019 80 Gebote mit einem Leistungsumfang von 465 Megawatt abgegeben. Damit war die ausgeschriebene Menge von 175 Megawatt rund zweieinhalbfach überzeichnet. Insgesamt erteilte die BNetzA 24 Zuschläge für eine zu errichtende Solarleistung von 178 Megawatt. Die Zuschläge gingen mehrheitlich an Bieter mit Geboten in Bayern (22) und dort insbesondere an Bieter, die Gebote für Freiflächenanlagen auf Ackerflächen (21) abgegeben haben. Damit ist das jährlich begrenzte bayerische Ackerflächenkontingent bereits nach der ersten Solarausschreibung des Jahres zu 70 Prozent aufgebraucht.

„Die hohe Zuschlagsquote für Gebote auf Ackerflächen in Bayern verdeutlicht die ungleiche Wettbewerbsfähigkeit von Solarflächen“, kommentierte BNetzA-Präsident Jochen Homann. Aufgrund von Formfehlern mussten in dieser Ausschreibungsrunde nur zwei Gebote ausgeschlossen werden. Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschläge lagen zwischen 4,11 ct/kWh und 5,18 ct/kWh (Vorrunde 3,86 bis 5,15 ct/kWh) und der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert betrug 4,80 ct/kWh (Vorrunde 4,69 ct/kWh).

Wie die Solarthemen in ihrer aktuellen Ausgabe berichten, hatte die BNetzA für Verwirrung in der Photovoltaikbranche gesorgt, nachdem sie den Wert für die Vergütungs-Degression für PV-Anlagen in den Monaten Februar bis April 2019 mehrfach korrigierte und zuletzt von 1,4 auf 1,0 Pozent abgesenkt hat. Grund dafür war ein Rechenfehler, der mit der jüngsten Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes Ende Dezember zu tun hat. Offenbar hatte die Behörde versäumt, die über Ausschreibungen realisierten Freiflächenanlagen aus der für die Ermittlung des Degressionstempos relevanten neu installierten PV-Leistung herauszurechnen. Zumal gleichzeitig in diesen drei Monaten die im Energiesammelgesetz festgeschriebenen Sonderabsenkungen für PV-Anlagen mit mehr als 40 kW greifen, hatte dies offenbar zu Konfusion geführt.
15.2.2019 | Quelle: BNetzA, Solarthemen | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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