Solarthemen+plus. Der Solidarfonds Nullverbrauch der Anwaltskanzlei Nümann & Siebert, der mit Unterstützung des Solarenergieförderverein Deutschland (SfV) und der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) ein Musterverfahren zum minimalen Stromverbrauch einer Photovoltaikanlage gegen einen Netzbetreiber aus dem Eon-Konzern bestreitet, hat einen ersten kleinen Zwischenerfolg vor dem Landgericht München erreicht. Der Fonds sucht weitere Mitstreiter.
Im Kern geht es um eine Frage, von der deutschlandweit zigtausende PV-Anlagenbetreiber betroffen sind: Begründet ein möglicher minimaler Stromverbrauch einer Photovoltaikanlage das Zustandekommen eines teuren Grundversorgungsvertrages? Nachdem ein vom Solidarfonds sowie den Verbänden SfV und DGS unterstützter Kläger beim Amtsgericht gescheitert war, hat nun das Landgericht München nach mündlicher Anhörung die Revision zugelassen und mit der Beweisaufnahme begonnen. Die mit dem Fall betraute Klägeranwältin Christina Wohlgemuth sagt: „Das ist ein wichtiger erster Schritt in die richtige Richtung im Sinne der Anlagenbetreiber. Die Tatsache, dass das Landgericht Beweis erheben will, ob der Strombezug – so er denn vorliegt – durch die Synchronisierung mit dem Netz zum Zweck der Einspeisung erfolgt, legt für uns nahe, dass das Gericht auch in Betracht zieht, dass es Fälle von Strombezug geben kann die keine Stromentnahme im Sinne der Grundversorgung darstellen.“ Bislang beteiligen sich laut Wohlgemuth 170 Betroffene mit einem Betrag von jeweils 90,29 Euro brutto am Solidarfonds. Für die Fortsetzung des Verfahrens werden weitere betroffene Unterstützer benötigt, die von der Gemeinschaft mit Informationen versorgt werden. Auch Spenden nehmen die unterstützenden Vereine DGS und SfV für das Verfahren entgegen.