Klimakabinett soll es richten

Solarthemen+plus. Spitzenpolitiker der Bundesregierung haben am Donnerstag im Koalitionsausschuss beschlossen, ein „Klimakabinett“ zu bilden. Es soll strittige Fragen unter ande­rem im Zusammenhang mit dem von Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) vorgelegten Referentenentwurf zum Klima­schutz­ge­set­z und dem Gebäudeenergie­ge­setz klären.

Bekräftigt hat der Koalitionsausschuss auch die Absicht, die im Koalitionsvertrag vor genau einem Jahr festgelegten Gesetzesnovellen noch im Verlauf des Jahres 2019 durch das Parlament zu bringen. In einem nach der Koalitionsrunde veröffentlichten Ergebnisprotokoll heißt es dazu wörtlich: „Die Bundesregierung wird ein Klimakabinett bilden, um die rechtlich verbindliche Umsetzung der Klimaschutzziele für das Jahr 2030 vorzubereiten. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, werden wir in diesem Jahr die gesetzlichen Regelungen verabschieden.“ Ob es innerhalb des Koalitionsausschusses inhaltliche Annäherung zu den strittigen Punkten gab, blieb offen. Zwist gibt es um den Entwurf des Klimaschutzgesetzes, nicht zuletzt weil dieser vorsieht, dass die jeweils für die Bereiche Mobilität, Gebäude und Energie zuständigen Regierungsressorts die drohenden Strafzahlungen innerhalb der EU für ein Zurückbleiben hinter den Emmissionsminderungszielen jeweils über ihre Etats selbst tragen sollen. In einem weiteren Punkt verständigte sich der Koalitionsausschuss darauf, dass neben der regierungsseitig eingesetzten „Nationalen Plattform Mobilität“, auf deren Diskussionspunkte (Stichwort Tempolimit) Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) schon vor dem Veröffentlichungstermin am 29. März pikiert reagiert hat, nun noch eine „Konzertierte Aktion Mobilität“ ins Leben gerufen werden soll. In diesem Rahmen will die Koalition regelmäßig mit Spitzenmanagern der Autoindustrie zusammenkommen. Im Kontext des Kohleausstieg verständigte sich der Koalitionsausschuss vage, „dass die Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit des Stroms gewährleistet wird. Dazu gehören ein leistungsfähiges Strom- und Gasnetz sowie alternative Erzeugungs- und Kraftwerkskapazitäten, insbesondere im Bereich Gas sowie Wasserstoff.“

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