Bundestag ordnet Prüfung des 52-GW-PV-Deckels an

Solarthemen+plus. Zusammen mit dem gestern verabschiedeten Netzausbaubeschleunigungsgesetz hat der Bundestag gestern auch zwei Beschlüsse getroffen, die für die Photovoltaik Relevanz haben.

Nach einer grundsätzlichen Einigung der Koalitionsfraktionen hatte der Wirtschaftsausschuss zuvor beschlossen, dass einerseits der 52-Gigawatt-Deckel für Solarstromanlagen, bei dessen Erreichen die Förderung nach aktueller Gesetzeslage abrupt enden würde, überprüft werden soll. Andererseits hatten die Wirtschaftspolitiker der Union durchgesetzt, dass der Höchstwert für Gebote bei den PV-Ausschreibungen, von aktuell 8,9 auf 7,5 Ct/kWh abgesenkt werden soll, „um Mitnahmeeffekte zulasten der Verbraucher zu reduzieren“, wie Joachim Pfeiffer, der wirtschafts- und energiepolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, begründete. In der jüngsten PV-Ausschreibungsrunde waren Gebote zwischen 3,9 und 8,4 Cent erfolgreich gewesen. Im Beschluss des Bundestages wird der in der Koalition verabredete Wert von 7,5 Cent zwar nicht genannt. Dort heißt es aber wörtlich: „Die Bundesregierung wird aufgefordert zu prüfen, wie die Rahmenbedingungen für Photovoltaik so ausgestaltet werden können, dass die Photovoltaik auf einem kosteneffizienten, verlässlichen und netzverträglichen Ausbaupfad ihren Beitrag zur Erreichung des 65-Prozent-Ziels im Jahr 2030 leisten kann. In diesem Zusammenhang soll die Bundesregierung auch die Festlegung und Angemessenheit des Höchstwerts für die Photovoltaik-Ausschreibungen nach § 37b EEG 2017 und die geltende Begrenzung der förderfähigen Photovoltaikanlagen auf 52 GW nach § 49 Absatz 5 EEG 2017 überprüfen.“ Text: Guido Bröer Foto: Grammer Solar

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