BMWi-Effizienzwettbewerb startet am 15. April

Solarthemen+plus. Mit dem Förderwettbewerb Energieeffizienz startet das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) in der kom­men­den Wo­che ein neues Fördermodell für Effizienzmaßnahmen in Unternehmen, das ausdrücklich auch für erneuerbare Energien in der Prozesswärme ausgelobt wird, aller­dings für Erneuerbare kaum Vorteile gegenüber der klassi­schen Förderung bringen dürfte.

Erstmals schreibt das BMWi ab dem 15. April bis zum 30. Juni Zuschüsse im Gesamtvolumen von 7 Millionen Euro in einem wettbewerblichen Verfahren aus. Falls und sobald das Volumen um 50 Prozent überzeichnet wäre, würde die Runde vorzeitig geschlossen. In dem neuen Förderverfahren sollen die Antragsteller darum konkurrieren, wer pro Tonne CO2-Einsparung pro Jahr den geringsten Förderbedarf anmeldet. Der zu erwartende CO2-Einspareffekt muss dazu in einem Einsparkonzept nach festgelegten Kriterien von einem Energieberater ermittelt werden. Mit der wettbewerblichen Förderung ergänzt das BMWi die bereits zum 1. Januar 2019 novellierte Förderung für Energieeffizienz und Prozesswärme in der Wirtschaft (vgl. Solarthemen 510), die über BAFA oder KFW ausgezahlt werden kann. In der neuen wettbewerblichen Förderung, die von der VDI/VDE Innovation + Technik GmbH als Projektträger verwaltet wird, können ähnliche Fördertatbestände höher gefördert werden. Die Förderquoten können hier bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten erreichen, während sie in der Standard-Förderung in der Regel auf 30 Prozent zuzüglich eines möglichen 10-Prozent-Bonus für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gedeckelt sind. Für erneuerbare Energien in der Prozesswärme bzw. -kälte liegen die Förderquoten allerdings schon in der Standardförderung bei 45 Prozent zuzüglich des 10-prozentigen Bonus für KMU. Deshalb wäre hier lediglich für Großunternehmen noch ein zusätzlicher Anreiz vorhanden. Um Mitnahmeeffekte zu verhindern, ist für die Zulassung zum Wettbewerb nachzuweisen, dass die Amortisationszeit des Vorhabens ohne Förderung mindestens vier Jahre betragen würde, während für die Standardförderung nur eine zweijährige Amortisationszeit Voraussetzung ist. Beteiligen können sich an dem Förderwettbewerb private und kommunale Unternehmen, freiberuflich Tätige und Contractoren, die anstelle dieser Zielgruppen investieren wollen. Kommunen und deren unselbstständige Eigenbetriebe sind von der Förderung ausgeschlossen. Text: Guido Bröer, Foto: Badische Staatsbrauerei Rothaus AG

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