52 GW – was passiert mit dem Deckel?

Solarthemen 514. Nach der aktuellen Fassung des EEG endet die finanzielle Förderung neuer Photovoltaik­anlagen, sobald in Deutschland 52 Gigawatt über das Gesetz gefördert worden sind, also je nach Expertenmeinung 2020 oder 2021. Was dann?

Gebetsmühlenartig warnt Carsten Körnig, Haupt­geschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft, seit Monaten, ja seit Jahren davor, dass die mit dem EEG 2012 unter dem damaligen Umweltminister Peter Altmaier eingeführte Begrenzung der Photovoltaikförderung auf 52 Gigawatt (GW) den nächsten Fadenriss für den Photovoltaik-Ausbau heraufbeschwöre. Das Förderlimit müsse dringend von der Politik gestrichen werden. Körnig sagt: „Momentan ist es in der Tat das wichtigste Anliegen der Branche, den Solardeckel ersatzlos zu streichen.“ Bislang verhallte die Forderung freilich ohne durchschlagenden Erfolg. Gesetzesnovelle um Gesetzesnovelle verging, ohne dass die von der Branche zunehmend als gefährlich wahrgenommene Sollbruchstelle im EEG geändert wurde. Erst die am Freitag letzter Woche vom Bundesrat durchgewunkene Novelle des Gesetzes zur Beschleunigung des Netzausbaus enthält einen Passus, der die Bundesregierung vage auffordert, sie möge „die geltende Begrenzung der förderfähigen Photovoltaikanlagen auf 52 GW nach § 49 Absatz 5 EEG 2017 überprüfen“. #DerPVDeckelMussWeg Unter dem Hashtag #DerPVDeckelMussWeg hat Volker Quaschning, Professor an der HTW Berlin, beim Photovoltaik-Symposium in Bad Staffelstein vor drei Wochen eine Mitmachaktion gestartet, bei der Interessenten mit irgendeinem Deckel posieren um sich politisch bemerkbar zu machen. An Altmaier schreibt Quaschning in einem offenen Brief, warum der Deckel weg müsse: „Ohne eine Vergütung lassen sich PV-Dachanlagen bei Privatpersonen gar nicht mehr und bei Gewerbebetrieben nur noch mit großen Einschränkungen wirtschaftlich betreiben.“ Ohne Förderung greift EU-Richtlinie Freilich würde ein Zuklappen des Deckels auch dazu führen, dass bestimmte Markthemmnisse für die PV, wie die EEG-Umlage auf eigenverbrauchten Strom, die sich erst aus dem EEG ergeben, entfielen. Dafür würde die neue Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU sorgen, die Prosumer-Anlagen bis 30 kW unter besonderen Schutz stellt. Zwar sind die neuen Energie-Richtlinien der EU noch nicht in nationales Recht umgesetzt, aber der Jurist Thorsten Müller, Vorsitzender der Stiftung Umweltenergierecht, ist sich sicher: „Wenn der 52-GW-Deckel bliebe, dann dürfte danach für Anlagen bis 30 kW keine EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch erhoben werden.“ (Vgl. auch Interview ab Seite 10). Denn nur wenn Anlagen in einem Mitgliedsland gefördert werden, dürfe von diesem Grundsatz abgewichen werden. Dass ein Zuschlagen des 52-GW-Deckels, mithin ein Ende der EEG-Förderung, der Photovoltaik sogar zum Vorteil gereichen könne, findet Müller allerdings nicht: „Oberhalb von 30 kW sehe ich keine Geschäftsmodelle, die das EEG aktuell ersetzen könnten. Und bei den Kleinanlagen besteht die Gefahr, dass bei einer Optimierung allein für den Eigenverbrauch die Dächer nicht mehr vollgelegt würden.“ Text: Guido Bröer

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