Power to X soll frei von Netzentgelten bleiben

Solarthemen 514. Gegenüber dem Bundesrat hat das Bundeswirtschaftsministerium angekündigt, die Netz­­ent­­geltpflicht für die Wasserstoffelektrolyse zurückzunehmen, die der Bundestag – offenbar unbemerkt – vor zwei Wochen beschlossen hatte.

Erst die öffentliche Intervention des Bundesverbandes Energiespeicher (BVES) und des Bundesverbandes der Deutschen Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hatte Energiepolitikern deutlich gemacht, was sie da mit der Änderung von § 118, Absatz 6, Satz 7 des Energiewirtschaftsgesetzes beschlossen hatten. Die bislang geltende Befreiung des Stroms für die Elektrolyse von Wasserstoff hätte künftig nur noch bei einer anschließenden Rückverstromung des Gases gegolten. Jede anderweitige Verwendung des Wasserstoffs wäre somit mit Netzgebühren beaufschlagt worden – eine zusätzliche Bürde für gasförmige oder für flüssige Kraftstoffe, die als Hoffnungsträger der Energiewende gelten und für die grüner Wasserstoff die Grundlage bildet. „Sektorenkopplung vor dem Aus?“ hatte der BVES am 9. April, vier Tage nachdem der Bundestag die Gesetzesänderung beschlossen hatte, in einer Presseerklärung Alarm geschlagen. BVES-Bundesgeschäftsführer Urban Windelen hatte gewarnt: „Die innovativen und aktuell stark wachsenden Technologien und Projekte mit einem Schlag in die Netzentgeltpflicht zu nehmen, beerdigt die Sektorenkopplung, bevor sie erwachsen werden konnte.“ Dies rief nicht zuletzt das Land Schleswig-Holstein auf den Plan, wo gerade in Brunsbüttel die erste industrielle Power-to-X-Anlage entstehen soll. Das Land drohte, wegen der fraglichen Passage den Bundestag gegen die NABEG-Novelle zu mobilisieren und das Gesetz bei der am vorigen Freitag geplanten Abstimmung im Bundestag in den Vermittlungsausschuss zu schicken, was das allseits dringend erwartete Gesetzespaket um Monate verzögert hätte. Diese Szenario konnte jedoch nun abgewendet werden, indem das Bundeswirtschaftsministerium den Ländern versprach, den umstrittenen Passus bei nächster Gelegenheit wieder streichen zu lassen. Der Parlamentarische Staatssekretär des Ministeriums, Oliver Wittke, sagte am Freitag im Bundesrat: „Das Bundeswirtschaftsministerium teilt die Einschätzung Schleswig-Holsteins, dass synthetischer Wasserstoff eine bedeutende Rolle bei der Energiewende einnehmen kann, einnehmen muss und auch einnehmen wird. (…) Vor diesem Hintergrund beabsichtigt das Bundeswirtschaftsministerium, die Änderung des Paragraphen 18, Absatz 6, Satz 7 EEG schnellstmöglich zurückzunehmen. Als Trägergesetz könnte das Gesetz zur Änderung der Gesetze über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen dienen.“ Und Wittke ging noch darüber hinaus. Das Ministerium wolle einen Vorschlag unterbreiten, wie die Rahmenbedingungen für den Einsatz von Power-to-X insgesamt gestaltet werden könnten. Der Bundesrat stimmte der NABEG-Novelle unter dieser Bedingung zu. Text: Guido Bröer

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