PV-Ausschreibung April: Durchschnittsvergütung steigt auf 5,66 Cent

Foto: BSW
Die Bundesnetzagentur hat die Ergebnisse der Ausschreibung zum 1. April veröffentlicht. Die Gebote waren mehr als dreifach überzeichnet.

Für die gemeinsame Ausschreibung für Solaranlagen und Windenergieanlagen an Land zum Gebotstermin 1. April 2019 wurden 109 Gebote ausschließlich für Solaranlagen im Umfang von 719.593 kW eingereicht. Das teilte die Bundesnetzagentur (BnetzA) mit. Die ausgeschriebene Menge von 200.000 kW war damit deutlich überzeichnet.

Insgesamt bezuschlagte die Bundesnetzagentur 18 Gebote für eine zu errichtende Solarleistung von 210.841 kW. Regional betrachtet verteilten sich die Zuschläge auf fünf Bundesländer: Sachsen-Anhalt (59 MW) und Brandenburg (59 MW) mit jeweils fünf erfolgreichen Geboten sowie Schleswig-Holstein (48 MW) und Hessen (10 MW) mit je drei Geboten. Die verbleibenden zwei Zuschläge (33 MW) gingen nach Mecklenburg-Vorpommern.

Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschlagswerte lagen zwischen 4,50 ct/kWh und 6,10 ct/kWh (Vorrunde 4,65 bis 5,79 ct/kWh). Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert (vor Eingang der Zweitsicherheiten) betrug in diesem Verfahren 5,66 ct/kWh und ist gegenüber der Vorrunde im November 2018 (5,27 ct/kWh) angestiegen. Dieses Ergebnis muss allerdings im Zusammenspiel mit der im Vormonat stattgefundenen Sonderausschreibung für Solar betrachtet werden, bei der das zusätzlich ausgeschriebene Volumen (500 MW) bereits zu höheren Zuschlagswerten führte.

In dieser Ausschreibungsrunde mussten 18 Gebote mit 58 MW Gebotsmenge aufgrund von Formfehlern ausgeschlossen werden. Die hohe Anzahl an Ausschlüssen ist vermeidbar. Sorgfalt bei der Einhaltung der Formvorgaben ist entscheidend. Das Gesetz sieht bei Formfehlern einen Ausschluss vor.
18.4.2019 | Quelle: Bundesnetzagentur  | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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