Neue Anschlussregeln für die Mittelspannung

Solarthemen+plus. Am 27. April 2019 endet die Übergangsfrist für neue Kraftwerke am Mittelspannungs­netz. Ab jetzt müssen sie die Regeln der VDE-AR-N-4110 einhalten.

Mit diesen Regel setzt das Forum Netztechnik/Netzbetrieb (FNN) im VDE die Vorgaben um, die die EU mit ihrer Verordnung 2016/631 zur „Festlegung eines Netzkodex mit Netzanschlussbestimmungen für Stromerzeuger“ erlassen hat. Diese Verordnung soll die Vorgaben für den Netzanschluss von Kraftwerken europaweit harmonisieren. Eine Neuerung der VDE-AR-N-4110 ist die Vorgabe, dass Kraftwerke Frequenzschwankungen im Stromnetz von zwei Herz ohne Netztrennung verkraften müssen. Bisher konnten die rotierenden Massen der konventionellen Kraftwerksgeneratoren Frequenzschwankungen ausgleichen. Die Umrichter der EE-Anlagen können das nicht. Daher muss künftig bei einem Ausfall von Kraftwerken mit größeren Frequenzänderungen gerechnet werden. Das müssen die anderen Kraftwerke aushalten, ohne vom Netz zu gehen. Denn sonst bestünde die Gefahr eines Black-Outs. Diese Vorgabe gilt laut Alf Assenkamp, Teamleiter für Netzanschluss beim TÜV Rheinland, nur für Kraftwerke, die neu errichtet werden. Für ältere Anlagen gilt Bestandsschutz. Außerdem betrifft es nur Kraftwerke, die auf der Mittelspannungs- oder Hochspannungsebene einspeisen. Laut dem TÜV-Experten sind das in der Regel Kraftwerke mit mehr als 1 MW Leistung. Die kleine PV-Dachanlage ist also nicht betroffen. Für Synchrongeneratoren von BHKW, Wasserkraft aber auch Gas- und Kohlekraftwerken ist die Umstellung nicht trivial, wie Assenkamp sagt. Die Hersteller müssten ihre Software anpassen. Der Nachweis, dass die Anlagen die VDE-AR-N-4110 einhalten, erfolgt über eine Herstellererklärung. Im Falle einer großen Photovoltaikanlage beispielsweise prüft der Zertifizierer zunächst, ob der Wechselrichter den Anschlussrichtlinien genügt. Im zweiten Schritt wird dann eine ganze PV-Anlage zertifiziert. Eine weitere Änderung der VDE-AR-N-4110 betrifft Errichter von individuell ausgelegten Anlagen. Das sind zum Beispiel speziell Wasserkraftwerke. Jede dieser Anlagen muss einzeln zertifiziert werden. „Für das Anlagenzertifikat im Einzelnachweisverfahren ist ein Monitoring verpflichtend“, berichtet Assenkamp. Über fünf Jahre müsse ein Störschreiber installiert werden, um eventuelle Störungen aufzuzeichnen. Text: Jens Peter Meyer, Foto: TÜV Rheinland

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