Photovoltaik-Pflicht vorgeschlagen
Solarpionier Karl-Heinz Remmers fordert eine „Solare Nachrüstpflicht für alle Gebäude und baulichen Anlagen“. Um die Photovoltaik schneller auszubauen, will er mit dem Ordnungsrecht scharfe Vorgaben machen. Planungsverfahren sollen zudem verkürzt und Klagemöglichkeiten eingeschränkt werden.
Karl-Heinz Remmers stellt fest, dass schon heute zahlreiche Nachrüstverpflichtungen bestehen. Rauchmelder sind ein Beispiel, „Zapfanlagen“ für Wasserproben im Rahmen der nun verpflichtenden Legionellenprüfungen ein weiteres. Beides geht mit Kosten für Einbau und laufende Kosten für Wartung, Labore, Batterien und deren Austausch einher. Dafür erhalten die Anwender einen höheren Standard der Daseinsvorsorge. Die notwendige Daseinsvorsorge im Klimaschutz – also auch Schutz vor den katastrophalen Folgen einer Verknappung von Öl und Gas – geht weit darüber hinaus und es braucht daher eine echte „Solare Bau-und Nachrüstpflicht“.
Die Umsetzung wäre denkbar einfach: Für alle Bauanträge soll ab 1.1.2020 eine umfängliche Anwendung von Solarenergie am Gebäude Pflicht werden- ohne Verrechnung mit der EnEV und ohne massive Ausnahmen. Außerdem soll schreitweise eine Nachrüstpflicht kommen: „Bis 2030 müssen in definierten Tranchen ab 2020 beginnend, alle Gebäude und bauliche Anlagen zum Schutz der Bevölkerung mit Solaranlagen nachgerüstet werden. Damit sind alle Süd-, West-, Ost- und bei flachen Dachneigungen auch die Norddächer gemeint. Also keine Mini-Leistung, sondern ernsthaft, richtig. In Fassaden grundsätzlich bei Neubauten“, sagt Remmers. Da der Betrieb immer wirtschaftlich sein wird, stünde der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit dem nicht entgegen. Wer es nicht alleine finanzieren kann, solle eine Finanzierung direkt von der KfW erhalten. Nur eine Liste von „Kern-Denkmälern“ dürfte nicht mit Solaranlagen belegt werden.
Im Rahmen eines „Erneuerbaren-Beschleunigungsgesetzes“ müsste die Politik die Gesetzeswerke für die solidarische Eigenerzeugung und Quartierslösungen anpassen. Normen müssten auf die neuen Produkte beschleunigt und vorrangig angepasst werden, ebenso Mess- und Zählvorgaben. Neben der solaren Nachrüstpflicht an Gebäuden muss jedes Bundesland mindestens 1 Prozent seiner Fläche für Solar- und Wind-Nutzungen ausweisen. Mit dem „Erneuerbaren-Beschleunigungsgesetzes“ müssten Planungsverfahren verkürzt und Klagemöglichkeiten auf eine Instanz eingeschränkt werden. Alle bestehenden Flächen des Bergbaus sollten zur vorrangigen Nutzung von Solar- und Windenergie per Bauanzeigeverfahren umgewidmet werden und vom übergeordneten Planungsrecht freigestellt werden, fordert der Solarpionier.
10.5.2019 | Quelle: Karl-Heinz Remmers | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH